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02.06.2026
15:24 Uhr
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Das Gesetz sagt Ja, aber manche missbrauchen es. Nun gibt es eine Idee, wer das Problem lösen soll: Standesbeamte.

Die Justizministerinnen dreier Bundesländer wollen die Bundesregierung dazu auffordern, das Selbstbestimmungsgesetz zu reformieren. Das Selbstbestimmungsgesetz wurde vor zwei Jahren von der Ampelregierung beschlossen, es löste das »Transsexuellengesetz« ab. Seitdem kann jeder, der das möchte, den eigenen Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern, zu »Mann«, »Frau«, »divers« oder »x«, also quasi eine Löschung. Eine Überprüfung, ob die Änderung objektiv gerechtfertigt ist, findet nicht statt. Das war die Idee hinter dem Selbstbestimmungsgesetz: Geschlecht sei keine objektive Kategorie, sondern ein subjektives Empfinden. Nun wollen die CDU-Justizministerinnen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen das Gesetz überarbeitet sehen, da es teils zu Missbrauch komme. Aber geht das überhaupt? Es hat ein paar Fälle gegeben, die öffentlich wurden, bei denen man sagen konnte, das Gesetz werde missbraucht oder habe mindestens zu unangenehmen Situationen geführt. Der Neonazi Sven Liebich wurde auf dem Papier eine Frau und wollte in ein Frauengefängnis verlegt werden. Ein Polizist in Nordrhein-Westfalen änderte seinen Geschlechtseintrag, um mutmaßlich auf dem Frauenticket schneller eine Beförderung zu bekommen. In Erlangen wurde ein Frauenfitnessstudio verklagt, das jemanden abwies und sich dabei auf das im Gesetz eigentlich gesicherte Hausrecht berief. Und im Norden des Saarlands änderte ein AfD-Stadtratsmitglied seinen Namen und sein Geschlecht , um fortan Frauentoiletten und -Umkleiden zu nutzen. Scheingeschlechter wie Scheinehen? Die Justizministerinnen wollen nun einen Prüfmechanismus einführen, ohne einen Prüfmechanismus einzuführen. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert lässt sich so zitieren: »Es geht ausdrücklich nicht darum, die geschlechtliche Identität von Menschen staatlich überprüfen zu lassen. Prüfbar sollen allein objektive und dokumentierbare Umstände sein, die auf eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung des Verfahrens hindeuten.« Auf Anfrage erklärt ein Sprecher, man stelle sich einen Mechanismus ähnlich wie bei Scheinehen vor. Da haben Standesbeamte die Möglichkeit, die Eheschließung zu verweigern, wenn sie den Verdacht haben, dass die angeblichen Partner nicht wirklich in einer Lebensgemeinschaft leben. In welchen Fällen das so ist, ist im Gesetz nicht konkret geregelt. Oft werden Ehen angezweifelt, weil einer der Partner eigentlich ausreisepflichtig wäre, wenn es keine gemeinsame Wohnung oder gemeinsame Sprache gibt oder die beiden erst sehr kurz zusammen sind. Oder wenn festgestellt wird, dass sie übereinander wenig wissen. Der Standesbeamte kann die Partner dann bitten, weitere Unterlagen einzureichen, die beweisen, dass sie tatsächlich ein Paar sind. Ein Argument aus den Justizministerien, solch eine Ebene zwischenzuschalten, also den Standesbeamten die Möglichkeit zu geben, die Geschlechtsänderung zu stoppen, ist, es sei sonst unlogisch, überhaupt zum Standesamt gehen zu müssen. Denn eine Behörde, die nichts kann als nur einen Verwaltungsakt abzunicken, führt sich selbst ad absurdum. Dann könnte man zur Personenstandsänderung auch einfach ein Online-Formular ausfüllen.