Zeit 18.08.2026
12:24 Uhr

Prozess: Mord oder fahrlässige Tötung? Revision nach tödlichem Unfall


Prozess: Mord oder fahrlässige Tötung? Revision nach tödlichem Unfall
Ein gefährliches Überholmanöver eines Autofahrers, bei dem eine 21-Jährige ums Leben kam, ist erneut Gegenstand eines Verfahrens vor dem Landgericht Gera. Zu Beginn des Revisionsprozesses um den tödlichen Unfall im Saale-Orla-Kreis im Juli 2024 verlas die Vorsitzende Richterin Auszüge aus den Akten. Darunter war auch das Urteil einer anderen Strafkammer des Gerichts. Diese hatte den heute 26 Jahre alten Mann im Mai vergangenen Jahres unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung plädiert. Gegen das Urteil legte der Mann Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob es in Teilen auf. Den Karlsruher Richtern zufolge sei nicht eindeutig erwiesen, «ob der Angeklagte seinen Tötungsvorsatz schon zu einem Zeitpunkt fasste, als der Unfall noch vermeidbar war.» Dies sei entscheidend für die Frage, ob es sich um eine vorsätzliche Tat wie Mord oder um fahrlässige Tötung gehandelt habe. Unfallhergang steht nicht zur Debatte Die wesentlichen Feststellungen zum Unfallgeschehen ließ der Bundesgerichtshof aber bestehen. Demnach hatte der Angeklagte bei einem illegalen Autorennen nahe Oberoppurg auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Wagen einer 21-jährigen Fahrerin verursacht. Zeugen bargen die junge Frau aus dem Autowrack, das bereits zu brennen begonnen hatte. Wegen ihrer Verletzungen habe keine Aussicht mehr auf eine Reanimation bestanden. Die Fahrerin sei noch am Unfallort gestorben, hieß es in einem verlesenen Aktenauszug. Eltern als Nebenkläger Wie im ersten Prozess sind die Eltern der 21-Jährigen und der damalige Mitfahrer des Angeklagten als Nebenkläger beteiligt. Der Mitfahrer wurde bei dem Unfall schwer verletzt, musste notoperiert werden und sich weiteren Eingriffen unterziehen. Sein Mandant werde zum Auftakt keine Angaben zur Sache machen, sagte der Verteidiger des Angeklagten. Einige Zeugen sagten bereits aus. Weitere Termine sind bis September geplant. © dpa-infocom, dpa:260818-930-544501/2