Zeit 02.10.2026
18:31 Uhr

Potsdamer Treffen: Gericht gibt Berufung im Correctiv-Urteil statt


Das Berliner Kammergericht hat der Berufung von Correctiv gegen das Urteil des Landgerichts zugestimmt. Dabei geht es um eine Äußerung in der Berichterstattung.

Potsdamer Treffen: Gericht gibt Berufung im Correctiv-Urteil statt
Die Rechercheplattform Correctiv hat einen Erfolg mit ihrer Berufung gegen ein Urteil über ihre Berichterstattung zum sogenannten Potsdamer Treffen errungen. Das Kammergericht Berlin gab dem Antrag statt, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte. Eine schriftliche Begründung der Entscheidung liegt demnach noch nicht vor. Im aktuellen Fall ging es um eine Aussage des Juristen Ulrich Vosgerau zur Freiheit der Wahlentscheidung junger Wählerinnen türkischer Herkunft, über die Correctiv berichtet hatte. Das Landgericht Berlin hatte die Formulierung im September 2025 untersagt. Anders als die Vorinstanz habe das Kammergericht die Aussage als eine zulässige Meinungsäußerung bewertet, sagte Carsten Brennecke, Anwalt von Vosgerau. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. »Rechtsmittel werden geprüft«, sagte er. Chefredakteur: »Ein wichtiges Signal« »Das Kammergericht hat nun klargestellt, dass die Berichterstattung zulässig ist«, sagte der Prozessbevollmächtigte von Correctiv , Thorsten Feldmann. Correctiv -Chefredakteur Justus von Daniels sieht in dem Urteil »trotz der Banalität des eigentlichen Streitgegenstands ein wichtiges Signal«. Correctiv hatte im Januar 2024 den Artikel »Geheimplan gegen Deutschland« über ein Treffen von Rechten und Rechtsextremen in einem Hotel bei Potsdam im November 2023 veröffentlicht. Daraufhin klagten mehrere Beteiligte gegen die Berichterstattung. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy hatte vor dem Landgericht erfolgreich gegen Äußerungen aus dem Bericht geklagt. Auch dagegen legte Correctiv Berufung ein, worüber das Kammergericht laut eigenen Angaben im Februar 2027 beraten will.