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07.10.2026
16:54 Uhr
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Der Staat will Opfer von häuslicher Gewalt künftig konsequenter schützen. Ein neues Gesetz sieht etwa vor, den neuen Wohnort von Betroffenen besser zu verheimlichen.

Familiengerichte können Partnerschaftsgewalt künftig stärker in ihren Verfahren berücksichtigen. Das Kabinett beschloss dazu einen Gesetzentwurf aus dem Justizministerium, der mehrere Schutzmaßnahmen für Opfer von häuslicher Gewalt vorsieht. So können Betroffene in Zukunft aus mehreren Standorten für das Gerichtsverfahren auswählen, damit keine Rückschlüsse auf ihren neuen Wohnort zu ziehen sind. Sind Kinder im Verfahren involviert, sollen die Gerichte dem schneller nachgehen und Schutzmaßnahmen anstoßen. Kinder ab 14 Jahren sollen dabei durch verschiedene Maßnahmen in die Lage versetzt werden, ihre Interessen im familiengerichtlichen Verfahren besser geltend zu machen. Zudem soll im Fall von Gewalt nicht mehr aktiv auf ein Einvernehmen der Eltern im Sorgerecht hingewirkt werden. Dies zielt darauf ab, dem von Gewalt betroffenen Elternteil Kontakt mit dem gewalttätigen Elternteil zu ersparen. Der Entwurf sieht zudem vor, dass Fachwissen über »Dynamiken und Auswirkungen« häuslicher Gewalt eine Voraussetzung sein soll, damit jemand Familienrichterin oder -richter werden darf. Regelungen zum sogenannten Trennungsjahr bei Scheidungen sollen präzisiert werden. So gibt es zwar die Möglichkeit, Ehen im Härtefall direkt zu scheiden. Jetzt soll aber auch klargestellt werden, dass im Fall von häuslicher Gewalt von unzumutbarer Härte auszugehen ist. Länder stehen hinter Plänen »Familiengerichte haben eine zentrale Rolle im Schutz vor häuslicher Gewalt«, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). »Sie entscheiden über Unterhalt, Scheidung und Umgang mit gemeinsamen Kindern.« Der Gesetzentwurf sei daher ein wichtiger Baustein der staatlichen Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt. Die Länder blicken grundsätzlich positiv auf diesen Vorschlag. Der Bundesrat hatte im Frühjahr auf die Initiative Hessens eine entsprechende Entschließung verabschiedet. Es sei wichtig, dass erwachsene Opfer häuslicher Gewalt und auch Kinder möglichst wenig mit den Tätern konfrontiert würden, sagte Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU). Bevor die Änderungen Gesetz werden, muss der Entwurf noch im Bundestag und Bundesrat diskutiert werden.