Zeit 09.10.2026
10:26 Uhr

Bafin-Bußgeld gegen Volkswagen: Volkswagen muss Strafe wegen Verstoß gegen Kapitalmarktregeln zahlen


Volkswagen hat seine unerwartet positive Prognose für das Geschäftsjahr nicht per Ad-hoc Regeln mitgeteilt. Dem Unternehmen droht ein Bußgeld von 1,2 Millionen Euro.

Bafin-Bußgeld gegen Volkswagen: Volkswagen muss Strafe wegen Verstoß gegen Kapitalmarktregeln zahlen
Wegen Verst\u00f6\u00dfen gegen Kapitalmarktvorschriften muss Volkswagen eine Strafe von 1,2 Millionen Euro zahlen. Der Autobauer habe gegen die Marktmissbrauchsverordnung versto\u00dfen, teilte die Finanzaufsicht Bafin mit. Dass die Prognose von Volkswagen f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr \u200c\u2060deutlich \u00fcber \u200bden Markterwartungen gelegen habe, h\u00e4tte das b\u00f6rsennotierte Unternehmen demnach unverz\u00fcglich dem gesamten Kapitalmarkt sowie Aufsichtsbeh\u00f6rden mitteilen m\u00fcssen. Volkswagen hatte die Insiderinformationen allerdings lediglich in einer Pressemitteilung ver\u00f6ffentlicht. Der Konzern kann Einspruch gegen den Bu\u00dfgeldbescheid einlegen. Die Ad-hoc-Regeln schreiben vor, dass Unternehmen Insiderinformationen sofort ver\u00f6ffentlichen, wenn \u200cdiese geeignet sind, \u200cden Kurs der Aktien oder \u200banderer Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Dazu z\u00e4hlen auch Gesch\u00e4ftszahlen, die sich \u200bdeutlich von der Erwartung der Analysten und anderer Marktteilnehmer unterscheiden. So soll verhindert werden, dass sich Insider \u200bmit ihrem Wissensvorsprung Vorteile beim Handel mit \u2060Wertpapieren \u200bverschaffen. Die \u200cGeldbu\u00dfe bei Verst\u00f6\u00dfen kann bis zu 2,5 Millionen Euro betragen.