Zeit 01.10.2026
16:39 Uhr

Amazon Prime: Bundesgerichtshof erklärt Preiserhöhung bei Amazon Prime für unwirksam


Der BGH hat eine Preiserhöhung für das Amazon-Abonnement Prime aus dem Jahr 2022 für unzulässig erklärt. Aus Sicht des Gerichts wurden Kundinnen und Kunden benachteiligt.

Amazon Prime: Bundesgerichtshof erklärt Preiserhöhung bei Amazon Prime für unwirksam
Die Preiserhöhung für Prime-Abonnements, die der US‑Onlinehändler Amazon im September 2022 eingeführt hatte, ist unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) begründete sein Urteil damit, dass die entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen das Transparenzgebot verstoßen. Die Intransparenz führe zu einer »unangemessenen Benachteiligung der Vertragspartner«, teilte das Gericht mit. Amazon hatte die Preise in Deutschland erhöht, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Sie stiegen bei jährlicher Abrechnung von 69 Euro auf 89,90 Euro, bei monatlicher Zahlung von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten. Gegen die Preiserhöhung klagte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ihren Angaben nach sind Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen. Das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärten im Januar beziehungsweise im Oktober 2025 die beanstandete Preisanpassungsklausel für unwirksam . Amazon legte dagegen in Karlsruhe am BGH Rechtsmittel ein – ohne Erfolg. Das Unternehmen kündigte nach dem Urteil an, die Prime-Beiträge vorübergehend für Kunden anzupassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht. Eine Amazon-Sprecherin teilte mit: »Wir werden die entsprechenden Mitglieder vor ihrem nächsten Zahlungstermin zum aktuellen Stand informieren.« Schon gezahlte Gebühren seien Gegenstand eines gesonderten Verfahrens.