Zeit 01.06.2026
14:03 Uhr

AfD: Niedersächsischer Verfassungsschutz darf AfD vorläufig hochstufen


Der AfD-Landesverband Niedersachsen darf laut einem Gericht als sogenanntes Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung behandelt werden. Einen Eilantrag wies es ab.

AfD: Niedersächsischer Verfassungsschutz darf AfD vorläufig hochstufen
Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen von der Partei eingereichten Eilantrag ab . Die Voraussetzungen für die Hochstufung seien nach seinen Feststellungen »mit den durch den Verfassungsschutz gesammelten Belegen gegeben«, teilte das Gericht zur Begründung mit. Die Einstufung ist die Grundlage dafür, dass der niedersächsische Verfassungsschutz auch nach Ablauf der vierjährigen sogenannten Verdachtsphase weiterhin nachrichtendienstliche Mittel gegen den Landesverband einsetzen darf. Inhaltlich entspricht diese Bewertung der im allgemeinen Sprachgebrauch verwendeten Bezeichnung »gesichert rechtsextremistisch«, auch wenn dieser Begriff im niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz nicht verwendet wird. Verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Niedersachsen Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die AfD Mitte Februar hochgestuft. Zuvor war der Landesverband seit 2022 als Verdachtsobjekt geführt worden. Dies konnte jedoch nicht noch einmal verlängert werden. Die Behörde musste daher entscheiden, ob sie die Beobachtung beendet oder auf eine neue Grundlage stellt. Die AfD klagte gegen die Höherstufung. Die Anschuldigungen, seine Partei sei verfassungsfeindlich, wies der Landesvorsitzende Ansgar Schledde zurück. Der Verfassungsschutz verzichtete daraufhin zunächst weitgehend auf besonders eingriffsintensive Maßnahmen wie den längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen. Das Verwaltungsgericht entschied aber, dass sich verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Niedersachsen an Agitationen gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip belegen ließen. Radikale Positionen an der Grenze der Strafbarkeit würden etabliert, hieß es. Außerdem gebe es unter anderem Verbindungen zu Teilen der AfD, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind. AfD in vier weiteren Bundesländern gesichert rechtsextrem Der Charakter der Partei sei durch diese Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt, hieß es vom Gericht weiter. Es lasse sich ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild attestieren. Der Beschluss im Eilverfahren regelt die Rechtslage, bis ein Urteil in der Hauptsache ergeht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD Niedersachsen kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. In vier weiteren Bundesländern – Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – wird die AfD auf Landesebene als gesichert rechtsextremistisch bewertet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Mai 2025 mitgeteilt, dass es die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD legte das Bundesamt die Einstufung aber bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.