Welt 30.05.2026
11:32 Uhr

Zahl der Behandlungsfehler steigt auf Rekordhoch


Fehler bei Behandlungen werden offenbar häufiger vermutet als je zuvor. Die Techniker Krankenkasse registrierte einen Rekordwert an Meldungen. Bei einem Bereich gibt es besonders viele Hinweise.

Zahl der Behandlungsfehler steigt auf Rekordhoch

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat im vergangenen Jahr so viele Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler registriert wie noch nie. Das teilte die Versicherung den Zeitungen der Funke Mediengruppe mit. 7540 Versicherte meldeten sich 2025 bei der Kasse mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler – das sind 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Etwa jeder dritte Fall erhärtete sich laut TK im Rahmen der Überprüfung so weit, dass Medizinrechts-Spezialisten ein Verfahren einleiteten. Die TK geht zudem von einer massiven Dunkelziffer unentdeckter Fälle aus. Der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas forderte angesichts der Zahlen eine offene Fehlerkultur im Gesundheitswesen. „Wir müssen dringend die Weichen dafür stellen, dass die unentdeckten Behandlungsfehler besser ermittelt werden können“, sagte er. Fehler würden bisher noch viel zu oft verschwiegen oder bagatellisiert, statt sie als Chance für Verbesserungen zu nutzen. Mit 29 Prozent entfiel 2025 der größte Anteil der gemeldeten Verdachtsfälle auf chirurgische Eingriffe, gefolgt von Zahnmedizin und Kieferorthopädie mit 17 Prozent sowie Geburtshilfe und Gynäkologie mit elf Prozent. Diese drei Fachrichtungen deckten zusammen mehr als die Hälfte aller gemeldeten Fälle ab. Ruf nach zentraler Erfassung Baas sprach sich zudem für ein zentrales Melderegister aus. „Derzeit führen Ärztekammern, Medizinischer Dienst und die Krankenkasse jeweils eigene Register, in denen die Fälle erfasst werden. Dadurch fehlt der Überblick über die Gesamtlage“, sagte der Kassen-Chef. Nötig sei außerdem eine Meldepflicht für alle Gesundheitseinrichtungen. TK-Behandlungsfehler-Experte Jonas Petersen sieht eine weitere strukturelle Schwäche: „Selbst wenn wir in den Abrechnungsdaten klare Hinweise auf Behandlungsfehler sehen, dürfen wir die Versicherten aufgrund der aktuellen Gesetze nicht darauf hinweisen.“ Versicherte sollten dennoch keine Scheu haben, ihrer Krankenkasse einen Verdacht zu melden, so Petersen. Je nach Verlauf des Verfahrens ließen sich die Erfolgsaussichten und das Risiko einer Klage „wesentlich besser einschätzen.“