Nach dem Teilabriss eines einsturzgefährdeten Wohnhauses in Hamburg-Altona fordern Mietervereine den Wiederaufbau des Gebäudes in der Holstenstraße. Der Mieterverein zu Hamburg und der Verein Mieter helfen Mietern verlangen vom Eigentümer einen verbindlichen Plan zur Sicherung und Wiederherstellung des Hauses, wie sie gemeinsam mitteilten. Darin sollen konkrete Maßnahmen und ein Zeitplan für den Wiederaufbau festgelegt werden. Auch das Bezirksamt Altona und der Hamburger Senat müssten nach Auffassung der Vereine ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Wohnraum an diesem Standort dauerhaft zu sichern. „Für die Menschen, die hier gelebt haben, ist das Ausmaß der Zerstörung kaum zu begreifen“, sagte Lukas Bowen, Rechtsanwalt des Mietervereins zu Hamburg. Die Betroffenen bräuchten nun schnelle Hilfe und eine klare Perspektive für ihre Rückkehr. Am Gebäude Holstenstraße 195/197 waren vor mehreren Wochen erhebliche Mängel festgestellt worden. Die Mieterinnen und Mieter mussten das Haus daraufhin umgehend verlassen. Nach dpa-Angaben waren an tragenden Teilen des 1894 erbauten Gebäudes massive Risse entdeckt worden. Wegen der akuten Einsturzgefahr durfte demnach niemand das Gebäude betreten. Einige wenige Dinge konnte die Polizei noch retten, als sie überprüfte, ob das Abbruchhaus wirklich leer ist. In der vergangenen Woche hatten die Abrissarbeiten begonnen. Schwerlastkräne und Bagger beseitigten den hinteren Gebäudeteil des fünfstöckigen Altbaus. Zuvor hatte ein Prüfstatiker festgestellt, dass dieser Teil wegen erheblicher Mängel hinsichtlich der Standsicherheit abgerissen werden müsse. Nach WELT-Informationen hat der Teilabriss die Gefahr jedoch offenbar noch nicht ausreichend beseitigt. Am Gebäude 195/197 soll demnach eine weitere Wand kontrolliert abgebrochen werden. Erst danach könne neu bewertet werden, wie es mit dem Altbau und den benachbarten Häusern weitergeht. Laut WELT liegt inzwischen ein neues Konzept zur Standsicherheit des Hauses vor, das von einem vom Eigentümer beauftragten Statiker erarbeitet wurde. Ein unabhängiger Prüfstatiker bewertet es demnach derzeit. Freigegeben worden sei zunächst nur ein erster Schritt: An einer Stelle solle Schutt beseitigt werden, anschließend solle die weitere Wand weichen. Danach seien Abstützmaßnahmen am vorderen Gebäudeteil vorgesehen. Wann diese Arbeiten beginnen, war dem Bezirksamt Altona laut WELT zunächst nicht bekannt. Vermieter für Ersatzwohnraum zuständig Von der Gefahrenlage sind auch Nachbarhäuser betroffen. Da bei einem Einsturz auch die Standfestigkeit des Gebäudes mit der Hausnummer 199 gefährdet gewesen wäre, wurde dieses ebenfalls geräumt. Später sprach das Bezirksamt nach erneuter Untersuchung auch für das Gebäude Holstenstraße 191/193 eine Nutzungsuntersagung aus. Beide Häuser wurden nach WELT-Angaben aus Sicherheitsgründen gesperrt, weil sie mit dem einsturzgefährdeten Haus verbunden sind. Ob die Häuser 191/193 und 199 wieder genutzt werden dürfen, soll demnach erst nach Abschluss weiterer Arbeiten entschieden werden. Für Ersatzwohnraum oder entstehende Mehrkosten ist nach Angaben des Bezirksamts grundsätzlich der Vermieter zuständig. Einige Bewohnerinnen und Bewohner beantragten demnach inzwischen einen Dringlichkeitsschein. Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung wurde laut Bezirksamt zunächst von keiner Person benötigt. Der Mieterverein zu Hamburg hatte bereits zu Beginn der Abrissarbeiten von einer dramatischen Situation für die Betroffenen gesprochen und schnelle, unbürokratische Hilfe gefordert. Er forderte, ihnen schnell und unbürokratisch Ersatzwohnraum zur Verfügung zu stellen. Um künftige Fälle zu verhindern, sprach sich der Verein für einen „Wohnraum-TÜV“ mit einer Nachweispflicht eines guten Gebäudezustands aus.