Vor dem schleswig-holsteinischen Oberlandesgericht ist ein ungewöhnlicher Rechtsstreit um einen veganen Likör entschieden worden. Die zentrale Frage lautete, ob die Firma Nachlass Warlich im Produktnamen auf Eier Bezug nehmen darf, obwohl ihr Produkt „Likör ohne Ei“ keine Eier enthält und die Bezeichnung „Eierlikör“ europaweit geschützt ist. Das Gericht bejahte das nun. Der „Likör ohne Ei“ darf auch weiterhin so heißen. Auch das Logo auf der Flasche, ein bunter Hahn, sei zulässig, urteilte das Oberlandesgericht in Schleswig. Eine nach der EU-Spirituosenverordnung unzulässige Anspielung auf die geschützte Bezeichnung „Eierlikör“ sahen die Richter nicht. Sie folgten damit in diesem Punkt dem Landgericht Kiel, das am Namen „Likör ohne Ei“ ebenfalls keinen Rechtsbruch erkannte. Geklagt hatte der Schutzverband der Spirituosen-Industrie. Er vertritt die Auffassung, dass bereits die Bezugnahme auf Eier unzulässig sei. Nach EU-Recht darf die Bezeichnung „Eierlikör“ nur für Produkte verwendet werden, die tatsächlich Eier (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/eier/) enthalten. Die Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht. Eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör entstehe durch die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ nicht. „Das halten wir für zulässig“, sagte der Senatsvorsitzende und Gerichtspräsident Dirk Bahrenfuss. Entscheidend sei vielmehr das Zusammenspiel verschiedener Merkmale eines Produkts. Dazu könnten etwa Farbe und Konsistenz gehören. Gericht fällt „verbrauchernahe Entscheidung“ Zur Begründung verwies das Gericht auf einen Vergleich: Würde ein Hersteller einen klaren Likör in einer durchsichtigen Flasche unter dem Namen „Likör ohne Ei“ verkaufen, käme kaum jemand auf die Idee, dass es sich um eine Art Eierlikör handele. Die Bezeichnung allein reiche deshalb nicht aus, um einen Verstoß gegen die Spirituosenverordnung anzunehmen. Nicht zulässig ist aus Sicht des Gerichts dagegen die Verwendung des Wortes „Eierlikör“ in der Werbung. In diesem Punkt ging das Oberlandesgericht weiter als das Landgericht Kiel in seinem erstinstanzlichen Urteil. Er sei sehr erleichtert, sagte Unternehmer Ole Wittmann nach der Urteilsverkündung. Mit seinem wichtigsten Anliegen habe er Recht bekommen. Der Unternehmer aus Henstedt-Ulzburg lässt den veganen Likör auf Sojabasis herstellen. Es sei eine „wirklich verbrauchernahe Entscheidung“ getroffen worden. Bereits das Landgericht Kiel hatte im Oktober 2025 entschieden, dass die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ weder gegen EU-Recht verstoße noch Verbraucher in die Irre führe. Gegen dieses Urteil legte der Schutzverband der Spirituosen-Industrie Berufung ein. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/bundesgerichtshof/) wurde zugelassen. Nach Angaben des Gerichts geht es um grundsätzliche Fragen zur Auslegung der europäischen Spirituosenverordnung, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt sind und für eine Vielzahl ähnlicher Fälle Bedeutung haben könnten. Rum entstand als Gimmick für eine Ausstellung Das Unternehmen Nachlass Warlich vertreibt übrigens auch Eierlikör mit Eiern. Entstanden war das Unternehmen im Zuge einer Ausstellung im Museum für Hamburgische Geschichte. Ole Wittmann ist Kunsthistoriker und einer der renommiertesten deutschen Experten zum Thema Tätowierungen. Für das Hamburger Museum kuratierte er im Jahr 2019 eine Ausstellung über den Tätowierer Christian Warlich. Dieser tätowierte mehr als 40 Jahre in seiner eigenen Gastwirtschaft – Wittmann nannte sie „Grog“-Kneipe – auf St. Pauli. In Anlehnung an die Grog-Hauptzutat Rum ließ Kunsthistoriker Wittmann zur Ausstellung einen ersten Warlich-Rum von der Hamburger Traditionsdestillerie Heinrich von Have herstellen. Daraus entstand ab 2019 das Unternehmen. Der Rechtsstreit um den Likör ohne Ei begann 2024.