Welt 02.06.2026
15:10 Uhr

„Keine gute Entwicklung“ – CDU-Politiker fordert Änderung von Doppelpass-Gesetz


Immer mehr Einbürgerungen von Doppelstaatlern: CDU-Innenexperte Krings schlägt vor, dass Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit leichter wieder verlieren können sollten.

„Keine gute Entwicklung“ – CDU-Politiker fordert Änderung von Doppelpass-Gesetz

Angesichts der steigenden Zahl von Einbürgerungen von Doppelstaatlern hat der CDU-Innenexperte Günther Krings eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes gefordert. „Dass neue Einbürgerungen in so hoher Zahl zur doppelten Staatsbürgerschaft führen, ist keine gute Entwicklung“, sagte Krings am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. „Hier müssen wir gesetzgeberisch reagieren.“ Er sehe „dringenden Handlungsbedarf“. Krings schlug vor, die rechtlichen Möglichkeiten zu erweitern, „dass Doppelstaatler die deutsche Staatsangehörigkeit in besonderen Fällen auch wieder leichter verlieren können“. Der CDU-Politiker fügte hinzu: „Gerade bei schweren Straftätern und Extremisten, die nach der Einbürgerung Verbrechen begehen, gibt es ein hohes öffentliches Interesse am Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft.“ Zwar sei der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern jetzt schon möglich, sagte Krings AFP. „Die bisherigen Tatbestände zum Verlust des deutschen Passes reichen aber absolut nicht aus“, kritisierte er. „Wieso sollte jemand seinen deutschen Pass verlieren können, wenn er im Ausland Terrorhandlungen begeht – aber nicht im Inland?“ Krings bezog sich auf neue Zahlen, die der Mediendienst Integration am Dienstag vorgelegt hatte. Demnach entscheidet sich ein großer Teil der Neu-Eingebürgerten, neben dem deutschen Pass auch die alte Staatsangehörigkeit zu behalten (verlinkt auf https://editorial.one/editor/welt/article/6a1e634f411d40cd4c74edc4/edit) . Deren Quote lag dem Mediendienst Integration zufolge in den untersuchten Städten zwischen 85 und 98 Prozent. Fünf Jahre Aufenthalt in Deutschland reichen für Einbürgerung Seit der von der Ampel-Koalition verabschiedeten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 können Eingebürgerte ihre vorherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich behalten und mehrere Staatsangehörigkeiten haben. Vorher war das nur für EU-Bürger möglich, sowie in bestimmten Ausnahmefällen und wenn der Herkunftsstaat die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit verweigert. Seit der Reform reichen für die Einbürgerung fünf statt bisher acht Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich nach der Reform bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – diese sogenannte Turbo-Einbürgerung hat die schwarz-rote Bundesregierung aber im vergangenen Jahr wieder gekippt.