Welt 06.05.2026
10:23 Uhr

Er fuhr Polizisten bei Verfolgungsjagd tot – Gericht verurteilt Raser zu zehn Jahren Haft


Der Fall löste bundesweit Entsetzen aus: Anfang 2025 fuhr ein Autodieb einen Polizisten an, der 32-jährige Beamte starb. Nun wurde der Fahrer zu einer Haftstrafe verurteilt.

Er fuhr Polizisten bei Verfolgungsjagd tot – Gericht verurteilt Raser zu zehn Jahren Haft

Nach dem Tod eines Dresdner Polizisten bei einer Verfolgungsjagd in Brandenburg ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht in Cottbus befand ihn eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge für schuldig. Der Polizist war im Januar 2025 in Lauchhammer in Brandenburg bei der Fahndung nach Autodieben ums Leben gekommen. Als er und seine Kollegen zwei verdächtige Fahrzeuge anhalten wollten, wurde er von dem nun verurteilten Mann erfasst und getötet. Vor der Tat hatten der Angeklagte und weitere Beteiligte zwei Autos gestohlen. Der 27 Jahre alte Pole war in einem Begleitfahrzeug der Bande eingeteilt. In der Urteilsbegründung verwies der Richter auf die Drogensucht des Angeklagten. Er sei in einem wohlbehüteten Elternhaus aufgewachsen, habe aber vor Jahren begonnen, unter anderem Kokain zu nehmen. Er sei bei der Verfolgungsjagd „rücksichtslos“ und mit überhöhtem Tempo unterwegs gewesen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten während des Prozesses Mord vor. Er soll in der Absicht gehandelt haben, seine Beteiligung am Diebstahl mehrerer Autos zu verdecken. Der Verteidiger beantragte, den Angeklagten wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als acht Jahren und sechs Monaten zu verurteilen. Die Tat in Lauchhammer hatte bundesweit große Bestürzung ausgelöst. Sein Tod „hat schmerzhaft vor Augen geführt, welcher unkalkulierbaren Gefahr“ Polizisten ausgesetzt seien, hatte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) damals gesagt. Anfang des Jahres wurde ein Gedenkstein für den getöteten Polizisten am Ort des Geschehens aufgestellt. Bei der Verkündung des Urteils war der Sitzungssaal gut gefüllt.