Welt 17.05.2026
19:19 Uhr

„Correctiv“ erhält knapp 460.000 Euro aus dem Programm „Demokratie leben!“ und dem Land NRW


Zum kommenden Jahr entfallen die Förderungen für „Correctiv“ aus dem Topf „Demokratie leben!“ des Familienministeriums. Auch das Bundesland NRW stellt dann seine Zahlungen ein. Zugesicherte Summen sollen aber an das Unternehmen fließen – trotz der Kontroverse um das Potsdamer Treffen.

„Correctiv“ erhält knapp 460.000 Euro aus dem Programm „Demokratie leben!“ und dem Land NRW

Noch im Haushaltsjahr 2023 standen dem Familienministerium für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ 182 Millionen Euro zur Verfügung. Doch Karin Prien stellt das Förderprogramm zum kommenden Jahr neu auf und streicht dabei 200 Projekten die öffentlichen Mittel. Zugesagte Gelder sollen bis Ende des Jahres fließen. Danach beendet ihr Ministerium unter anderem Projekte des Zentralrats der Juden, der Amadeu-Antonio-Stiftung – und des Medienunternehmens „Correctiv“. Die Projektträger können sich anschließend neu um Fördermittel bewerben. So lange fließen die Gelder aber noch weiter. Für das Projekt „Brandherd Desinformation“ hat das Bundesfamilienministerium im letzten und laufenden Jahr „Correctiv“ mit 280.991 Euro bedacht, wie das Bundesfamilienministerium auf eine Anfrage von Focus Online (verlinkt auf https://www.focus.de/politik/deutschland/trotz-masterplan-debakel-steuergeld-fuer-correctiv-insgesamt-erhielt-das-unternehmen-seit-2016-2-5-millionen-euro_63f900dd-086e-4ecd-b975-5debcd3c7530.html) mitteilte. Seit 2023 erhielt das Essener Medienunternehmen demnach insgesamt 411.147 Euro aus dem Programm „Demokratie leben!“. Bei „Brandherd Desinformation“ handelt es sich um ein Schulungsprogramm in Kooperation mit der Deutschen Jugendfeuerwehr für Kinder und Jugendliche, das diese dazu befähigen soll, Falschnachrichten zu erkennen. „In Vereinen kann eine Unterwanderung durch extreme Rechte beobachtet werden, in der besonders soziale Medien eine entscheidende Rolle spielen“, skizziert das Familienministerium das Projekt. „Mittels drei aufeinander aufbauenden Workshops und journalistischen Coachings werden vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Kontext Freiwillige Feuerwehr erreicht“, heißt es weiter. Wie Focus Online weiter berichtet, sollen keinerlei Fördermittel in die Recherchen von „Correctiv“ geflossen sein – auch nicht in den umstrittenen Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“, der vor zwei Jahren deutschlandweite Demonstrationen gegen Rechtsextremismus ausgelöst hatte. Besagte Recherche hatte ein Treffen von AfD-Politikern mit Unternehmern und Rechtsextremisten in Potsdam beschrieben, bei dem diese ein „Gesamtkonzept, im Sinne eines Masterplans“ debattiert haben sollen, um Zuwanderer loszuwerden – selbst solche mit deutschem Pass. In Potsdam sei „nichts passiert, was einer Erwähnung wert gewesen wäre. Wir sind alle völlig überrascht gewesen von dieser Berichterstattung“, sagte später die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy, die an dem Treffen beteiligt war. Es folgten mehrere Verfahren gegen „Correctiv“. In Hamburg klagten der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der selbst in Potsdam dabei gewesen war, sowie der Initiator des Treffens Gernot Mörig, in Berlin klagte Gerrit Huy. Unterschiedlich fielen die vorläufigen Urteile aus. Das Landgericht Hamburg wies die Klage ab (verlinkt auf https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberlandesgericht/gerichtspressestelle/landgericht-hamburg-klagen-gegen-correctiv-berichterstattung-abgewiesen--1129938) und erklärte die Aussagen von „Correctiv“ für zulässig. Dagegen legten die Teilnehmer des Potsdamer Treffens Berufung ein. Im März untersagte das Landgericht Berlin II der Plattform dagegen, die Formulierungen „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ und „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ zu verwenden. Das Medienunternehmen hat wiederum dagegen Berufung eingelegt. Vom Bundesfamilienministerium wollte „Focus“ vor diesem Hintergrund wissen, weshalb „Correctiv“ aktuell noch Fördermittel zur Bekämpfung von Desinformationen erhalte und ob es eine Rückforderung von Fördermitteln aus den vergangenen Jahren prüfe, sollte das Berliner Urteil rechtskräftig werden. Auch eine Einschätzung der Ministerin zu den gesellschaftlichen Folgen der Recherche interessierte das Medium. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu laufenden Verfahren nicht äußern“, entgegnete das Familienministerium auf die Fragen. Jede Förderung erfolge „auf Basis der geltenden rechtlichen Vorgaben und der fortlaufenden Prüfung im Rahmen der bestehenden Förderpraxis“. Eine Rückforderung erfolge im Falle von zweckwidrig verwendeten Bundesmitteln. Da die Fördergelder jedoch nicht die publizistische Arbeit betreffen, stelle sich die Frage nicht. Neben dem Familienministerium erkundigte sich „Focus“ auch beim Bundesland Nordrhein-Westfalen. 2026 gehen der Staatskanzlei NRW zufolge 60.000 Euro an die „Jugendredaktion Salon 5“ von „Correctiv“. Im vergangenen Jahr waren es 120.000 Euro. Auch diese Förderung endet im kommenden Jahr. Kommentare lehnte das Land mit Verweis auf das schwebende gerichtliche Verfahren ab.