|
21.04.2026
17:24 Uhr
|
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist sieben Klagen gegen den Rundfunkbeitrag wegen mangelnder journalistischer Ausgewogenheit zurück. Zugleich zweifelt er die von den Klägern gerügte Bevorzugung linker Positionen aber gar nicht an.
