SpOn 27.05.2026
15:18 Uhr

Wohnungsbau: So will Bauministerin Verena Hubertz das Bauen beschleunigen


Die Lage am Immobilienmarkt ist angespannt. Jetzt soll der Wohnungsbau zum »überragenden öffentlichen Interesse« werden. Wird also bald viel schneller im Land gebaut?

Wohnungsbau: So will Bauministerin Verena Hubertz das Bauen beschleunigen

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat weitere Reformen angeschoben, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Dazu hat das Bundeskabinett eine Neufassung des Baugesetzbuchs beschlossen. Den Schritt hatten Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.

»Wir haben zu wenige Wohnungen, deswegen wird jetzt auch der Wohnungsbau zum sogenannten überragenden öffentlichen Interesse«, sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandfunk. Mit den neuen Regeln werde vieles schneller und einfacher, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. »Der Wohnungsbau muss in Deutschland endlich Vorfahrt bekommen.«

Der neue Vorrang für Wohnungsbau ist Kern ihres Vorhabens. Wer Häuser und Wohnungen baut, so die Idee, soll in allen Genehmigungs- und Abwägungsprozessen eine Art Vorfahrtsrecht erhalten, so wie man es bereits vom Ausbau der erneuerbaren Energien kennt, etwa bei Windrädern und Netzausbau. Allerdings soll das nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. Mit der Formulierung »überragendes öffentliches Interesse« könnten dann Rechtsstreitigkeiten etwa über Umweltprüfungen oder Lärmemissionen zugunsten des Bauvorhabens entschieden werden.

Doch selbst mit diesem neuen Passus im Baugesetzbuch halten Experten den Effekt für begrenzt. Laut dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) greife der sogenannte Abwägungsvorrang zu kurz. Er sei auf Ebene der Bauleitplanung beschränkt und entfalte keine ausreichende Wirkung für einzelne Bauvorhaben.

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Wo noch kein Bebauungsplan vorliegt, könnte es also auch keinen Vorrang geben. Für neue Bebauungspläne benötigen Kommunen aber häufig bis zu zehn Jahre. »Wenn der Abwägungsvorrang nicht auch beim einzelnen Bauvorhaben wirkt, bleibt er in der Praxis weitgehend wirkungslos. Dann droht weiterhin, dass dringend benötigter Wohnraum an Einzelfallprüfungen scheitert«, sagte jüngst GdW-Präsident Axel Gedaschko. Er schätzt, dass sich der Anwendungsbereich des Vorhabens nur auf etwa fünf bis maximal 15 Prozent der Bauvorhaben in Deutschland beschränkt. Immer wieder streiten sich Baubehörden, Bauträger und Umweltschützer oft jahrelang über seltene Vogelarten. Manche Bauvorhaben ziehen sich deshalb über viele Jahre hin.

Und es bleibt das generelle Problem, dass inzwischen viele Beteiligte für sich ein »überragendes Interesse« sehen. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) drängt etwa darauf, wichtige Naturkorridore als solche einzustufen, während Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) eine solche Einstufung wiederum für Verkehrsprojekte angebracht findet. In der Opposition stößt das auf Unverständnis: »Wenn alles zum überwiegenden öffentlichen Interesse erklärt wird, überwiegt am Ende doch nichts mehr«, sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Sylvia Rietenberg kürzlich dem Redaktionsnetzwerk RND.

Um die Verfahren zu beschleunigen, ist laut Hubertz ein »neuer Planungstakt mit bundeseinheitlichen Fristen« vorgesehen. Ziel sei es, die Dauer ‌von Planverfahren von heute fünf bis 15 Jahren auf zwei Jahre zu senken. Eine digitale Verfahrensampel solle für Transparenz sorgen. Zudem werden Umweltprüfungen zusammengelegt und die Schwelle für die Notwendigkeit ‌angehoben. Die Bürgerbeteiligung soll künftig rein digital ablaufen.

Kampf gegen Schrottimmobilien

Gegen sogenannte Schrottimmobilien – gemeint sind Gebäude, die von den Eigentümern vernachlässigt oder gezielt dem Verfall preisgegeben werden – sollen Städte und Gemeinden ebenfalls neue Hebel bekommen. Sie sollen leichter ein »Instandsetzungsgebot« aussprechen dürfen, also eine Anweisung, das Gebäude zu sanieren. Bei »extremem Missbrauch« soll auch eine Enteignung möglich werden – ein »scharfes Schwert«, wie Bauministerin Hubertz es jüngst nannte.

Die Behörden beobachten seit einiger Zeit, dass kriminelle Clans Schrottimmobilien erwerben und zu teils horrenden Preisen an hilfsbedürftige Menschen weitervermieten – häufig kombiniert mit Sozialbetrug. Betroffen sind meist Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien.

Kommunen sollen außerdem ein Vorkaufsrecht bekommen, wenn sie von einem anstehenden Immobiliendeal mit Kriminellen oder Extremisten erfahren. Denkbar ist das zum Beispiel, wenn Extremisten versuchten, sich in einem Dorf einzukaufen.

Michael Voigtländer, Experte für den Wohnungsmarkt beim arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, hält das vorgelegte Paket insgesamt für ein »wichtiges Puzzleteil« auf dem Weg zu mehr Wohnungsbau. »Man sieht der Regierung an, dass sie entbürokratisieren will.«

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Doch alle Vereinfachungen im Baurecht nützten nichts, sofern die Kommunen vor Ort nicht mitmachten. Das sei auch schon bei Hubertz’ »Bau-Turbo« das Problem gewesen, mit dem die Genehmigungsverfahren der Kommunen beschleunigt wurden. »Solange die Widerstände gegen Neubauvorhaben vor Ort zu groß sind, wird sich nichts bewegen.«

Die Bundesregierung müsste sich womöglich zu größeren Reformen aufraffen, wolle sie für mehr Wohnraum sorgen. Eine Idee könnte es sein, Kommunen an den wachsenden Einkommensteuereinnahmen zu beteiligen, wenn ein Ort durch mehr Wohnungsbau an Bevölkerung gewinnt. »Dann gäbe es einen finanziellen Anreiz, mehr Wohnungen zu bauen.«

Der Handlungsdruck bleibt enorm: In Deutschland wurden im vergangenen Jahr so wenige Wohnungen gebaut wie seit 2012 nicht mehr. Die Zahl der Fertigstellungen ​brach um 18,0 Prozent oder 45.400 auf 206.600 ein. Experten gehen davon aus, dass sich der Abwärtstrend in diesem Jahr ⁠fortsetzen wird.