Die Bundesstaatsanwaltschaft in New York hat zwei Männer angeklagt, die mithilfe von KI Deepfake-Pornografie von prominenten Frauen erstellt haben sollen. Grundlage für diesen Schritt ist ein im vergangenen Jahr erlassenes Gesetz, das die Verbreitung von intimen Bildern ohne Zustimmung der Betroffenen zu einer Straftat nach Bundesrecht erklärt.
Einer Mitteilung der Behörden zufolge handelt es sich um einen 51-Jährigen und einen 20-Jährigen, offenbar stehen beide nicht miteinander in Verbindung. Vorgeworfen wird ihnen der Mitteilung zufolge die Erstellung und Verbreitung von durch KI erstellten Bildern, die online Millionen von Aufrufen erzielt haben sollen. Staatsanwalt Joseph Nocella erklärte, die beiden hätten »modernste digitale Technologie eingesetzt, um Bilder zu erstellen, die Dutzende Frauen erniedrigten und missbrauchten«. Der Fall verdeutliche, »dass das Veröffentlichen von Deepfake-Pornografie kein Kavaliersdelikt ist«.
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Die Männer gehören zu den ersten, gegen die Anklage nach dem »Take It Down Act« erhoben wurde. Das Gesetz sieht nicht nur strengere Strafen für die Veröffentlichung von KI-generierten Deepfakes vor, sondern auch für sogenannte Rachepornos. Das Gesetz erhielt parteiübergreifende Unterstützung. Im vergangenen Monat war ein Mann aus Ohio als erste Person verurteilt worden , nachdem er sich schuldig bekannt hatte, KI zur Erzeugung von Material mit sexuellem Kindesmissbrauch eingesetzt zu haben.
In Europa gilt die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt . Sie beinhaltet das Verbot auch von »Cybergewalt«, wie der nicht einvernehmlichen Weitergabe von intimen Bildern, einschließlich Deepfakes. In Deutschland ist die Richtlinie allerdings bisher nicht in nationales Recht übertragen worden. Dafür hat die Bundesrepublik noch bis zum Sommer kommenden Jahres Zeit. Im März kündigte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) entsprechende Verschärfungen im Strafrecht und mehr Rechte für Geschädigte an.
