SpOn 27.04.2026
23:25 Uhr

US-Glyphosat-Streit: Bayer hofft auf Grundsatzurteil vor Supreme Court


Im milliardenschweren Verfahren setzt der Pharmakonzern auf den Obersten Gerichtshof der USA. Streitpunkt ist, ob bundesweit einheitliche Vorgaben gelten oder einzelne Bundesstaaten eigene Warnhinweise festlegen dürfen. Doch die Richter sind sich uneinig.

US-Glyphosat-Streit: Bayer hofft auf Grundsatzurteil vor Supreme Court

Der deutsche Pharma- und Chemiekonzern Bayer hofft im milliardenschweren Glyphosat-Streit in den USA auf eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs. »Wir begrüßen, dass der US-Supreme Court die Frage der Einheitlichkeit der Regulierung und des Vorrangs von Bundesrecht sorgfältig prüft«, heißt es in einer Stellungnahme des Konzerns zur Anhörung.

Die US-Regierung und Bayer hätten überzeugend dargelegt, dass Warnhinweise auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten, die sich von dem durch die US-Umweltbehörde genehmigten Produktlabel unterscheiden, durch Bundesrecht ausgeschlossen seien.

Alles andere würde zu einem Flickenteppich an Warnhinweisen führen. Unternehmen sollten nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten dafür verurteilt werden können, dass sie sich an das Bundesrecht hielten.

Richter am Obersten Gerichtshof sind sich uneinig

Aus den Fragen der Richter in der Anhörung ergab sich allerdings ein gemischtes Bild. So äußerte sich Brett Kavanaugh dahingehend, dass es möglicherweise einer Uniformität bei solchen Warnhinweisen bedürfe. Der Vorsitzende Richter, John Roberts, stellte hingegen die Frage, ob es Bundesstaaten nicht erlaubt sein sollte, auf neue Risiken hinzuweisen.

Bayer macht sich Hoffnung, dass ein positives Grundsatzurteil im Fall »Durnell« dabei helfen könnte, das teure Thema in absehbarer Zeit abschließen zu können. »Ein Urteil zugunsten des Unternehmens würde die nötige regulatorische Klarheit bringen, um in den USA zugelassene und neue Produkte für Landwirte und Verbraucher auf den Markt zu bringen«, hieß es.

Die Richter müssen entscheiden, ob das Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf der Unkrautvernichter – wie Bayer argumentiert – über dem Recht von Bundesstaaten steht. Der Fall des Klägers John Durnell war ursprünglich im Oktober 2023 in St. Louis verhandelt worden.

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Die Geschworenen waren der Auffassung, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung verpflichtet gewesen wäre – und sprachen dem Kläger eine hohe Entschädigung zu. Bayer wählte diesen Fall dann später für einen Gang vor den obersten US-Gerichtshof aus, um ein Grundsatzurteil zu erzielen.

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mgr/dpa