Fatih Khan G., der in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade sechs Menschen getötet haben soll, ist tot.
G. nahm sich dem niedersächsischen Justizministerium zufolge nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde das Leben. Es liegen nach derzeitigem Stand keine Hinweise auf ein Fremdverschulden vor.
Der 45-jährige G. wurde um 6.05 Uhr von einem Stationsbediensteten bei der sogenannten Lebend- und Vollzähligkeitskontrolle in seiner Einzelzelle aufgefunden. Der Notarzt stellte um 6.29 Uhr den Tod des Gefangenen durch Strangulation fest.
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Die Behörden leiteten Ermittlungen zu den konkreten Umständen des Todes ein. Die Angehörigen des Toten und die Angehörigen der Opfer in Stade wurden informiert.
Die Staatsanwaltschaft Stade teilte mit, dass das Verfahren gegen Fatih Khan G. nun eingestellt wird. »Gegen einen Toten als Beschuldigten kann man kein Ermittlungsverfahren führen«, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Julia Pirk dem SPIEGEL. Die Tat wird aber dennoch weiter aufgeklärt, auch hinsichtlich weiterer möglicher Tatbeteiligter.
G. soll am 29. Juni vier Frauen und zwei Männer in Stade erschossen haben. Sie arbeiteten für das Jugendamt der Region Hannover und in der Einrichtung in Stade. Erkenntnissen der Polizei zufolge war G. zu einem sogenannten Hilfeplangespräch erschienen, bei dem es um das Sorgerecht für seine wenige Monate alte Tochter ging.
Nach der Tat hatte sich G. nach SPIEGEL-Informationen bei der Polizei geäußert. Demnach gab er an, er habe sich mit seiner Schusswaffe nach der Tat das Leben nehmen wollen. Dafür habe er aber keine Munition mehr gehabt.
Fatih Khan G. hielt sich in vielen Ländern auf
Fatih Khan G., geboren am 4. April 1981 in Goslar, hatte die türkische Staatsbürgerschaft. Aus Unterlagen, die der SPIEGEL einsehen konnte, geht hervor, dass sich G. in den vergangenen Jahren in verschiedenen Ländern aufhielt und viel reiste. So lebte er in der Türkei, in Georgien und in Lettland.
In der Türkei war G. den Behörden schon vor Jahren aufgefallen, wie auch die »Bild«-Zeitung berichtet. Auch deutschen Behörden lag eine Bestätigung aus der Türkei vor, dass Fatih Khan G. dort mit einem nationalen Haftbefehl gesucht wurde. Er soll aus einer türkischen Haftanstalt entwichen sein. Zudem bestand der Verdacht des Kindesmissbrauchs gegen G.
Am 2. Juni protokollierten türkische Ermittler eine Zeugenaussage, die der SPIEGEL einsehen konnte. Demnach saß Fatih Khan G. im Jahr 2010 in einem türkischen Gefängnis; warum, ist unklar. Zu dieser Zeit besuchte ihn der Aussage zufolge eine Frau, die sich während seiner Haftzeit um seine Tochter kümmerte. Nach einer Verlegung in eine andere Haftanstalt und einer Lockerung der Haftbedingungen soll G. in den teilweise offenen Vollzug überstellt worden sein. Im Jahr 2016 oder 2017 soll er nach einem Freigang nicht in die Haftanstalt zurückgekehrt und zu der Frau und seiner Tochter nach Istanbul gezogen sein.
Der Zeugenaussage zufolge reiste Fatih Khan G. mit seiner Tochter dann nach Georgien. Dort soll er die Tochter und auch die Frau misshandelt haben, nachdem er Drogen und Alkohol konsumiert hatte. G. und seine Tochter reisten den Angaben zufolge dann über die Ukraine nach Deutschland. Die Tochter lebt wohl inzwischen bei ihrer leiblichen Mutter.
Der deutsche Rechtsanwalt von Fatih Khan G. ließ eine Anfrage zu den türkischen Ermittlungen unbeantwortet. Eine Verurteilung in diesem Fall gibt es nicht, es gilt die Unschuldsvermutung.
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