SpOn 12.07.2026
09:14 Uhr

Schloss Neuschwanstein: Verurteilter Mörder wehrt sich gegen Abschiebung in die USA


Als Tourist aus den USA kam er nach Bayern, vergewaltigte eine Touristin und stieß sie und ihre Freundin einen Abhang hinunter. Nun setzt er sich gegen einen Ausweisungsbescheid zur Wehr aus Angst vor der Todesstrafe.

Schloss Neuschwanstein: Verurteilter Mörder wehrt sich gegen Abschiebung in die USA

Drei Jahre nach dem Mord an einer Touristin beim Schloss Neuschwanstein in Bayern wehrt sich der Täter gegen seine Abschiebung aus Deutschland. Der 33 Jahre alte US-Amerikaner hatte zwei junge Frauen, die ebenfalls aus den USA stammen, einen 50 Meter tiefen Abhang hinuntergestoßen. Eine 21-jährige Frau starb später im Krankenhaus, ihre Freundin wurde verletzt. Der Mann hatte die 21-Jährige vorher vergewaltigt.

Das Landgericht Kempten verurteilte ihn wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge zu lebenslanger Haft. Die Ausländerbehörde des Landratsamts Ostallgäu erließ einen Ausweisungsbescheid gegen den Mörder.

Das will der US-Amerikaner nicht akzeptieren – und hat gegen den Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht in Augsburg eingereicht. Seine Begründung: Bei einer Rückkehr in die USA drohe ihm ein weiterer Prozess wegen der Tat. Die Todesstrafe sei dann nicht ausgeschlossen. Erst Ende des Jahres könnte es einen Verhandlungstermin in dem Verfahren geben, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts.

Bis der Mann abgeschoben wird, könnten jedoch ohnehin noch viele Jahre vergehen. Es gebe derzeit kein Prüfverfahren dazu, ob der 33-Jährige aus der Haft abgeschoben werden könnte, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kempten. »Von unserer Seite werden wir da nicht aktiv.« Seitens der Verteidigung des US-Amerikaners gab es zunächst keine Stellungnahme zu der Klage.

Verbüßt der Mann seine Strafe regulär in Bayern, könnte er etwa 20 bis 25 Jahre im Gefängnis sitzen müssen. Die Strafkammer stellte die besondere Schwere der Schuld fest, »eine Haftentlassung nach 15 Jahren wäre nicht vertretbar«, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.

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Der Mann und seine beiden Opfer waren als Urlauber zur Besichtigung des bekannten Märchenschlosses nach Deutschland gekommen. Die drei kannten sich nicht und trafen sich im Juni 2023 zufällig auf der Marienbrücke nahe dem Schloss. Kurz darauf kam es in der Nähe zu der Tat.

jml/dpa