SpOn 20.05.2026
15:06 Uhr

Saarbrücken: Mutmaßlicher Mörder eines Gerichtsvollziehers will Tat nicht bestreiten


Mit einem Sautöter soll der Angeklagte mindestens 13 Mal auf sein Opfer eingestochen haben: Der Angeklagte, der in Saarbrücken vor Gericht steht, soll besonders »unbarmherzig« gehandelt haben.

Saarbrücken: Mutmaßlicher Mörder eines Gerichtsvollziehers will Tat nicht bestreiten

Vor dem Landgericht Saarbrücken hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder eines Gerichtsvollziehers begonnen, der bei einer Zwangsräumung im Saarland getötet wurde. Der Angeklagte soll im November mit einem Jagdmesser mindestens 13 Mal auf Kopf, Hals, Oberkörper und Arm seines Opfers eingestochen haben. »Tief und so lange« habe er zugestochen, bis der 58-Jährige wenig später seinen Verletzungen erlag, sagte Oberstaatsanwältin Şirin Özfirat bei der Verlesung der Anklage am Landgericht Saarbrücken.

Sechs Monate nach der Tat muss sich der 42 Jahre alte mutmaßliche Täter vor Gericht wegen Mordes verantworten. Der Angeklagte habe aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und grausam getötet, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Als Tatwaffe habe er einen sogenannten Sautöter eingesetzt, der im Wohnzimmer an der Wand hing. Dabei handelt es sich um ein beidseitig geschliffenes Messer, das für die Tötung von Wildschweinen gedacht sei.

»Eine besonders rohe und unbarmherzige Haltung«

Das Opfer sei völlig arg- und wehrlos gewesen, sagte Özfirat. Und der Angeklagte habe »eine besonders rohe und unbarmherzige Haltung« dem Opfer gegenüber an den Tag gelegt. Er habe die Tötung als Mittel genutzt, »um seine Aggressionen über die Wohnungsräumung abzureagieren«.

Nach der Tat soll der 42-Jährige nach Angaben von Özfirat laut gerufen haben: »Das war Notwehr.« Und: »Da seid ihr selber schuld!« Vorher habe er sich gegen die Zwangsräumung zunächst verbal gewehrt.

Sein Verteidiger Dirk Gerlach kündigte eine Erklärung zur Tat für den 26. Mai an. »Die Handlung als solche wird nicht bestritten werden«, sagte er. Es gehe eher um die Frage nach dem Straftatbestand. Er sehe einen Totschlag und keinen Mord. Die Hintergründe der Zwangsräumung sind noch unklar. Gerlach sagte, er werde sich später dazu äußern.

Mehr zum Thema

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter einer schizophrenen Störung gelitten habe. Daher habe er die Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen. Der Mann ist vorläufig in der forensisch-psychiatrischen Klinik in Merzig untergebracht worden. Laut Gerichtssprecher Sebastian Abel wird die Schuldfähigkeit des Angeklagten eine der Kernfragen im Prozess sein.

Der Vertreter der Nebenklage, der für die Witwe gekommen ist, geht bei dem 42-Jährigen von voller Schuldfähigkeit aus. »Er hat absichtlich getötet, um zu verhindern, dass er geräumt wird«, sagte Daniel Jung.

Kollegen des Opfers im Gerichtssaal

Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Für den Prozess sind elf weitere Termine bis zum 21. August vorgesehen.

Im Gerichtssaal waren auch Kollegen des Opfers. Nach der Anklageverlesung zeigten sie sich erschüttert. »Es ist belastend und bewegend. Und es kommt alles wieder hoch«, sagte der Vorsitzende des Landesverbandes der Gerichtsvollzieher im Saarland, Gerd Luckas.

»Diese Tat hätte jeden von uns treffen können.« Man sei auch gekommen, um der Witwe zu zeigen, »dass die Kollegen mitfühlen«, sagte Luckas. Was er sich von einem Urteil gegen den Angeklagten erhoffe? »Am besten, dass er nicht mehr rauskommt – wo auch immer er untergebracht wird.«

bbr/dpa