Quadratisch, praktisch und nach Ansicht des Gerichts wohl doch zu ähnlich: Ritter Sport darf im Streit mit dem Haferriegel-Hersteller Wacker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart offenbar auf einen Erfolg hoffen.
Die quadratischen Verpackungen seien »überdurchschnittlich« ähnlich, sagte der Vorsitzende Richter. Es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten, die zudem einen sehr ähnlichen Verwendungszweck hätten.
Ritter Sport hatte 2025 den Mannheimer Hersteller Wacker des quadratischen Haferriegels »Monnemer Quadrat Bio« verklagt. Der Schokoladenhersteller sieht sein Markenrecht verletzt: Für Ritter Sport ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung registriert. Neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite.
»Wir müssen uns beherrschen, dass wir nicht anfangen zu weinen«
Wacker ist ein kleines Unternehmen mit rund 30 Mitarbeitern. Die Verpackung des quadratischen Haferriegels ist nach eigenen Angaben von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. Sie erinnert aber auch an die quadratische Ritter-Sport-Tafel – obwohl sie kleiner als die klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger sind.
Vor dem Landgericht Stuttgart hatte Ritter Sport im Januar 2025 noch eine Niederlage einstecken müssen. Dort wurde keine Markenverletzung gesehen.
Nun sieht es das Oberlandesgericht offenbar anders. Das wiederum schockierte die Eheleute Wacker. »Ich glaube, wir müssen uns auch so ein bisschen beherrschen, dass wir nicht anfangen zu weinen«, sagte Melanie Wacker. »So emotional sagt man jetzt auf jeden Fall: ›Weiter‹, weil es einen wahnsinnig ärgert und man sich wahnsinnig ungerecht behandelt fühlt«, sagte die 37-Jährige. »Aber natürlich müssen wir auch wirtschaftlich denken.«
Ein Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof könnte laut ihrer Anwältin am Ende bis zu 80.000 Euro kosten – im Fall einer Niederlage.
Das Urteil vor dem Oberlandesgericht Stuttgart soll am 5. November verkündet werden. Allem Anschein nach müssen sich die Wackers auf eine Niederlage einstellen: Ritter Sport habe der Nutzung der Marke nicht zugestimmt, sagte der Vorsitzende Richter. »Es ist ein Verstoß gegen das Markengesetz gegeben«. Es bestehe Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.
