SpOn 17.03.2026
10:36 Uhr

Melanie Müller: Schlagersängerin will Hitlergruß-Urteil nun doch akzeptieren


Weil sie auf einem Konzert den Hitlergruß zeigte, wurde Melanie Müller zu einer Geldstrafe verurteilt. Erst kündigte sie juristische Schritte an, nun will sie nicht weiter gegen das Urteil vorgehen.

Melanie Müller: Schlagersängerin will Hitlergruß-Urteil nun doch akzeptieren

Schlagersängerin Melanie Müller will nach eigenen Angaben auf weitere juristische Schritte nach dem Urteil wegen Zeigens des Hitlergrußes verzichten. Die 37-Jährige teilte auf ihrer Instagram-Seite mit, sie habe sich nach »sehr reiflicher Überlegung« entschieden, die Revision nicht weiter zu verfolgen . Zuvor hatte die »Leipziger Volkszeitung« berichtet.

Das Landgericht Leipzig hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin Mitte Januar wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Drogenbesitzes in zweiter Instanz verurteilt. Es verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro – insgesamt 3500 Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und zunächst angekündigt, Revision gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden einlegen zu wollen. Nun könnte das Urteil rechtskräftig werden.

Vorwürfe zurückgewiesen

In der Erklärung begründete Müller den Verzicht auf die Revision vor allem mit dem Druck, der »in den vergangenen Monaten auf meine Familie und insbesondere auf meine Kinder ausgeübt wurde«. Sie betonte, dass die Entscheidung keine Zustimmung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen bedeute. Sie bleibe bei ihrer Darstellung der Ereignisse und schrieb, dass sie sich von jeglicher extremistischer Ideologie distanziere.

Laut Landgericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, begründete Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig, die Entscheidung.

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In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (80.000 Euro) verhängt . In zweiter Instanz war die Höhe der Tagessätze kleiner ausgefallen, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich geringer eingestuft hatte.

Müller hatte in beiden Prozessen die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, erklärte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: »Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi«. Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

wit/dpa