SpOn 18.05.2026
16:26 Uhr

Marla Svenja Liebich: Tschechisches Gericht vertagt Entscheidung über mögliche Auslieferung von Rechtsextremist


Die Entscheidung über seine Auslieferung ist überraschend vertagt: Neonazi Marla Svenja Liebich harrt weiter in Tschechien aus. Die deutsche Staatsanwaltschaft gibt sich gelassen.

Marla Svenja Liebich: Tschechisches Gericht vertagt Entscheidung über mögliche Auslieferung von Rechtsextremist

Das Landgericht im tschechischen Pilsen hat die Entscheidung über eine mögliche Auslieferung von Neonazi Marla Svenja Liebich vertagt. Die Verkündung einer Entscheidung wurde am ersten Verhandlungstag nach zwei Stunden ohne Angaben von Gründen auf den 1. Juni verschoben.

Liebich hatte am Montag unter anderem vor Gericht ausgesagt, er befürchte, in einem deutschen Gefängnis ums Leben zu kommen.

Der Rechtsextremist war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Zum Haftantritt war er jedoch nie erschienen, stattdessen floh er und wurde erst nach monatelanger europaweiter Fahndung Anfang April dieses Jahres von tschechischen Beamten festgenommen. Seitdem sitzt er in Tschechien in Haft. Eine Auslieferung lehnte er ab.

Antrag auf Auslieferung aus Halle

Auf deutscher Seite ist die Staatsanwaltschaft in Halle für den Fall zuständig. Sie hatte einen Antrag auf Auslieferung gestellt. Auch nach dem ersten Prozesstag ging der hallesche Staatsanwalt Dennis Cernota weiter davon aus, dass es bei dem Prozess zu keinen größeren Problemen kommt.

»Das ist ein geübtes System zwischen europäischen Ländern. Das klappt in der Regel recht reibungslos«, so Cernota. Ihm zufolge prüft das Gericht unter anderem, ob Polizei und Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten richtig agiert haben.

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Viele Medien, auch der SPIEGEL, hatten über Liebichs früheren Vornamen »Sven« und seine Vergangenheit als männlicher Neonazi berichtet. Liebich forderte unter anderem Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte als trans Person, zog seine Forderungen aber schlussendlich wieder zurück.

Auch eine Beschwerde beim Presserat verpuffte und wurde einstimmig als unbegründet abgelehnt: Es sei wahrscheinlich, dass Liebich »die Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise vorgenommen hat, um zu provozieren und den Staat vorzuführen«. Auch deshalb hat sich der SPIEGEL entschieden, Liebich beim männlichen Pronomen zu nennen.

Mehr dazu, wie Liebich das Selbstbestimmungsgesetz offenbar ausnutzte, lesen Sie hier .

aeh/dpa