SpOn 13.05.2026
12:46 Uhr

Heizungsgesetz: Bundesregierung bringt erneute Reform auf den Weg


Die Bundesregierung hat nach monatelangen Debatten eine erneute Reform des Heizungsgesetzes auf den Weg gebracht. Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen soll laut dem Kabinettsbeschluss weiterhin möglich sein.

Heizungsgesetz: Bundesregierung bringt erneute Reform auf den Weg

Der von der Ampelregierung vorgesehene schrittweise Austausch von Öl- und Gasthermen hin zu klimafreundlicheren Heizungen wird sich wohl verzögern: Die Bundesregierung hat nach monatelangen Verhandlungen eine weitere Reform des Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet, das auch unter dem Namen Heizungsgesetz bekannt ist.

Das Kabinett stimmte am Mittwoch für den Gesetzentwurf von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Damit soll ​die Pflicht wegfallen, dass neue Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Regierung ‌will damit Hauseigentümern wieder eine größere Wahlfreiheit lassen. Das im Heizungsgesetz verankerte Betriebsverbot ​für Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2045 wurde laut der Nachrichtenagentur Reuters ebenfalls gestrichen.

»Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl«, sagte Wirtschaftsministerin Reiche nach der Kabinettssitzung. »Die starre 65-Prozent-Erneuerbaren-Quote entfällt. Die Zwangsberatung entfällt. Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.«

Kritiker sehen in der Reform eine Aufweichung des Klimaschutzes. Ab 2029 sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen allerdings schrittweise klimaneutraler betrieben werden. Dazu müssen sie einen wachsenden Anteil von Biomethan oder Bioöl beimischen, der bis 2040 auf 60 Prozent steigen soll. Hierzu, so Reiche, solle es »eine Quote geben, die die Inverkehrbringer zu erbringen haben«.

Reiche will Wärmepumpen »auskömmlich fördern«

Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Heizungsgesetz wieder »abzuschaffen«. Stattdessen gibt es nun die sogenannte Bio-Treppe. Auch sie ist umstritten: Bisher sind klimafreundliche Gase und Öle nicht ausreichend vorhanden und auch teuer. »Eine belastbare Abschätzung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten ist derzeit nicht möglich«, heißt es in der Kabinettsvorlage. Die Bundesregierung gehe aber davon aus, dass es in den nächsten Jahren ein Wachstum des Marktes für ‌biogene Heizungen und Brennstoffe geben werde.

Mieter wiederum sollen vor »überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt« werden, wie es in der Vorlage heißt. Ab 2028 sollen etwa die Kosten für den CO₂-Preis sowie die Gasnetzentgelte jeweils zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. ⁠Gleiches soll für ⁠die Preisaufschläge der ab 2029 vorgeschriebenen klimafreundlicheren Brennstoffe gelten.

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Und der Klimaschutz? Die Ziele, auf deren Erreichung das Heizungsgesetz der Ampel ausgerichtet ist, würden auch mit dem neuen Gesetz erreicht werden, sagte die Wirtschaftsministerin. »Auch in Zukunft wird die Wärmepumpe eine dominierende und eine wichtige Technologie bleiben«, betonte Reiche. »Wir werden diese weiter auskömmlich fördern.« Nähere Angaben dazu enthält der Entwurf für die »Gebäudemodernisierungsgesetz« genannte Reform nicht.

Der Gesetzentwurf wird nun ​an den Bundestag zur ‌Beratung übermittelt. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Bürger werden dem Entwurf zufolge pro Jahr um rund 5,1 Milliarden Euro entlastet. »Für die Wirtschaft entsteht im Saldo eine jährliche Entlastung von rund 2,3 Milliarden Euro.«

Der Industrieverband BDI begrüßte das neue Gesetz, es schaffe Klarheit. Zuletzt hätten im Markt primär Unsicherheit und Abwarten dominiert. Lesen Sie hier mehr zum Frust der Hauseigentümer und Installateure .

apr/Reuters/AFP