SpOn 21.09.2026
12:52 Uhr

Google: 403 Millionen Euro Strafe wegen unerlaubt gesammelter Ortungsdaten


Weil der Digitalkonzern unerlaubt Ortungsdaten von Android-Nutzern gesammelt haben soll, muss Google nun eine hohe Geldstrafe zahlen. Irische Datenschützer stellen weitere Strafen in Aussicht.

Google: 403 Millionen Euro Strafe wegen unerlaubt gesammelter Ortungsdaten

Weil Google rechtswidrig Ortungsdaten von Nutzerinnen und Nutzern von Android verarbeitet haben soll, hat die irische Data Protection Commission (DPC) eine Geldstrafe in Höhe von 403 Millionen Euro verhängt. Nach Überzeugung der Behörde verstieß der Digitalkonzern gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), indem er die Daten ohne ausreichende Zustimmung verwertete.

Grund für das Verfahren ist eine Beschwerde mehrerer Verbraucherschutzorganisationen aus dem Jahr 2018, die den Datenhunger von Google insbesondere bei Android-Smartphones kritisierten. Auf den Mobiltelefonen kann der genaue Standort eines Mobiltelefons ermittelt und an Apps wie Google Maps oder auch Werbedienstleister weitergegeben werden.

Zwar ist es möglich, sowohl die genaue Ortung als auch die Datenweitergabe zu deaktivieren. Der europäische Verbraucherschutzverband BEUC warf dem Unternehmen jedoch vor, die Nutzerinnen und Nutzer mit diversen Tricks davon abgehalten zu haben, diese Einstellung vorzunehmen. Des Weiteren seien die Inhaber von Google-Accounts nicht hinreichend informiert worden, wie umfassend die Datensammlung gewesen sei.

Alltagswege genau erfasst

Die Verbraucherschützer begrüßen die jetzige Entscheidung. »Google hat über Jahre hinweg Hunderte Millionen europäischer Verbraucher verfolgt, um so viele Informationen wie möglich über sie zu sammeln«, erklärt BEUC-Chef Agustín Reyna. Standortdaten könnten äußerst sensibel sein, da sie viel über das Privatleben preisgeben: wo Kinder zur Schule gehen, wie oft jemand ein Krankenhaus aufgesucht hat oder sogar welche Gotteshäuser besucht wurden. »Das ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und verstößt sowohl gegen das Grundrecht auf Privatsphäre als auch gegen die DSGVO«, so Reyna.

Dieser Auffassung schloss sich die zuständige irische Aufsichtsbehörde an. »Aufgrund der Versäumnisse von Google könnten Nutzer nicht gewusst haben, dass ihr Standort etwa genutzt wurde, um sie durch Werbung zu beeinflussen oder ihre Interessen abzuleiten«, begründet die irische Behörde den Bußgeldbescheid. Der IT-Konzern habe nun sechs Monate Zeit, die eigene Datenverarbeitung in Einklang mit der DSGVO zu bringen.

Derzeit stünden noch drei weitere Verfahren gegen den Konzern vor dem Abschluss, heißt es, die ebenfalls zu hohen Geldbußen führen könnten.

Mehr zum Thema

Die derzeit verhandelten Fälle stammen aus der Zeit von vor 2020, seither hat Google die Verarbeitung von Geodaten und den Zustimmungsprozess mehrfach überarbeitet. Deswegen kritisiert BEUC-Chef Reyna die lange Bearbeitungszeit. »Eine verspätete Durchsetzung kann genauso schädlich sein wie keine Durchsetzung überhaupt«, meint er.

Die Bürgerrechtsorganisation Lobbycontrol hatte kürzlich kritisiert, dass selbst hohe Bußgelder angesichts der enormen Einnahmen des Konzerns in Europa keine präventive Wirkung haben könnten.

Die Brisanz von Ortungsdaten wurde in den vergangenen Jahren immer wieder Thema. Im Mai warf etwa der US-Senator Ron Wyden kommerziellen Datenhändlern vor, dass ihre Dienste dazu genutzt werden konnten, US-Truppen im Krieg mit Iran zu lokalisieren und anzugreifen.