Wer gut verdient, muss sich 2027 auf deutlich höhere Sozialabgaben einstellen. Allein für Rente und gesetzliche Krankenversicherung könnten rund 102 Euro mehr im Monat fällig werden. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums zu den Rechengrößen in der Sozialversicherung hervor. Demnach soll die Beitragsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von 5812,50 auf 6375 Euro im Monat steigen, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 8450 auf 8850 Euro. Die Verordnung muss noch von der Bundesregierung beschlossen werden und benötigt dann die Zustimmung des Bundesrats.
Damit fällt der Anstieg höher aus, als zu erwarten war: Die Beitragsgrenzen werden jedes Jahr nach festen gesetzlichen Regeln an die Lohnentwicklung angepasst, das Arbeitsministerium hat dabei keinen Spielraum. Bislang hatten Forschungsinstitute und auch der SPIEGEL in seinem interaktiven Rechner zu den Reformwirkungen mit einem Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Jahr 2025 von 3,5 Prozent gerechnet – in Wirklichkeit waren es aber 4,38 Prozent; dadurch erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze um 262,50 Euro.
Dazu kommt im Jahr 2027 eine einmalige Sonderanhebung um zusätzlich 300 Euro im Monat. Letzteres gehört zur Gesundheitsreform, die der Bundestag im Juli beschlossen hat und die den Beitragssatz der Krankenkassen stabil halten soll. Insgesamt steigt die Grenze also um 562,50 Euro im Monat. Nach geltender Rechtslage würde diese Anhebung auch für die Pflegeversicherung gelten. Allerdings könnte sie durch das geplante Pflegeneuordnungsgesetz sogar noch höher ausfallen als in der Krankenversicherung – das steht aber noch nicht fest.
Reformwirkungen berechnen
Für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, der auch 2027 über den neuen Grenzen verdient, bedeutet der Entwurf zu den Rechengrößen bei unveränderten Beitragssätzen fast 102 Euro mehr Sozialbeiträge im Monat oder gut 1220 Euro im Jahr. Unterstellt ist dabei ein Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 2,9 Prozent. Die Arbeitgeber werden im Regelfall in gleicher Höhe zusätzlich belastet. Für Kinderlose fällt die Arbeitnehmerbelastung wegen eines Zuschlags zur Pflegeversicherung etwas höher aus.
In unserem interaktiven Rechner erfahren Sie, wie alle Reformen zusammen wirken, die die Bundesregierung gerade angeht: Steuern, Rente, Krankenkasse, Pflege und Arbeitsmarkt. Er beruht auf den aktuellsten Gesetzen, Verordnungen, Absprachen und Empfehlungen.
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