SpOn 16.10.2026
10:57 Uhr

Frühstartrente: So soll aus 10 Euro im Monat eine Rente von 50.000 Euro werden


Bald gibt es 10 Euro pro Kind vom Staat. Allerdings nicht als Taschengeld. Das Geld soll, so will es der Bundestag, in die Altersvorsorge investiert werden. So funktioniert die neue Frühstartrente.

Frühstartrente: So soll aus 10 Euro im Monat eine Rente von 50.000 Euro werden

Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD die sogenannte Frühstartrente beschlossen. Erstmals fördert der Staat damit eine private Altersvorsorge, die schon im Kindesalter beginnt. Ziel ist es, den Aufbau einer privaten Vorsorge zu erleichtern.

Anspruchsberechtigt sind alle Kinder ab dem Geburtenjahrgang 2020, sofern sie über eine Steuer-Identifikationsnummer und einen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Sie erhalten vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat. Voraussetzung: Das Geld muss am Kapitalmarkt angelegt werden.

Dabei haben Eltern die Wahl. Sie können für ihr Kind einen zertifizierten Standardvertrag bei einem privaten Anbieter abschließen. Der Staat überweist die 10 Euro dann monatlich direkt auf das Depot. Zusätzlich dürfen Eltern oder Großeltern bis zu 6840 Euro pro Jahr einzahlen.

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Tun sie das nicht, investiert der Bund die zehn Euro monatlich in ein Sondervermögen namens »Frühstartrente«, das die Deutsche Bundesbank verwaltet. Die Mittel fließen dann ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds. Der Anspruch auf das angesparte Startkapital aus der kollektiven Anlage kann bis zum 35. Lebensjahr geltend gemacht werden. Das Guthaben inklusive der bis dahin erzielten Erträge oder Verluste wird ‌dann in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen. Nicht abgerufene Gelder fließen in den Bundeshaushalt ​zurück.

Über 12 Jahre summiert sich die Förderung pro Kind auf 1440 Euro. Laut Finanzministerium könnten so bei einer durchschnittlichen Rendite bis zum Rentenbeginn über 50.000 Euro zusammenkommen – Inflation und spätere Besteuerung nicht berücksichtigt.

Der Bund rechnet für 2027 mit Förderausgaben von 198 Millionen Euro. Da jedes Jahr ein weiterer Geburtsjahrgang hinzukommt, steigen sie bis 2030 auf voraussichtlich 411 Millionen Euro. Hinzu kommen Verwaltungskosten. Insgesamt kalkuliert der Haushaltsausschuss des Bundestages für die Jahre 2027 bis ‌2030 mit ‌Ausgaben von rund 1,2 Milliarden Euro.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

klk/Reuters