SpOn 13.03.2026
18:35 Uhr

Fernbus-Fahrer: Bewährungsstrafe nach Unfall mit vier Toten


Vier Frauen starben, 46 weitere Fahrgäste wurden teils schwer verletzt, als ein Flixbus 2024 nahe Leipzig von der Autobahn abkam. Vor Gericht zeigt sich der tschechische Fahrer geständig.

Fernbus-Fahrer: Bewährungsstrafe nach Unfall mit vier Toten

Im Prozess um den Unfall eines Fernbusses mit vier Toten ist der Fahrer zu einer Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Eilenburg sprach den geständigen Angeklagten der fahrlässigen Tötung in vier Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in 25 Fällen schuldig.

Bei dem Unfall Ende März 2024 auf der Autobahn 9 bei Leipzig starben vier Frauen im Alter von 19 bis 47 Jahren. Die Opfer stammten aus Deutschland, Polen, Indonesien und der Ukraine. Weitere 46 Insassen des Busses wurden verletzt. Der Flixbus war im Linienverkehr auf dem Weg von Berlin nach Zürich in der Schweiz. Das Fahrzeug kam kurz vor dem Schkeuditzer Kreuz bei Leipzig von der Autobahn ab und kippte auf die Seite.

Unfallursache war dem Urteil zufolge eine kurzzeitige Unachtsamkeit des Fahrers, der dadurch bei einer gesicherten Geschwindigkeit von 94 Kilometern pro Stunde die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte. Der Reisebus sei über den Standstreifen von der Fahrbahn abgekommen, mit Bäumen kollidiert und auf die rechte Fahrzeugseite gestürzt.

Der tschechische Fahrer hatte den Unfall vor Gericht bedauert. Der Sachverhalt, so wie er von der Staatsanwaltschaft in der Anklage dargestellt wurde, sei »vollumfänglich zutreffend«, sagte Peter Pospisil, sein Anwalt. »Es tut ihm unendlich leid, was passiert ist. Er würde die Zeit gern zurückdrehen, er kann es nicht.«

Sein Mandant sei kein Risikofahrer gewesen. Übermüdung, Alkohol oder Drogen hätten keine Rolle gespielt. »Es handelt sich um ein einmaliges fahrlässiges Fehlverhalten«, sagte der Anwalt weiter. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht das Geständnis des bislang nicht vorbestraften Mannes sowie sein aufrichtiges Bedauern. Zu seinen Lasten wertete das Gericht die schweren Folgen des Unglücks.

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Der Bus wies laut Gutachten zum Unfallzeitpunkt keine technischen Mängel auf. Es gab demnach auch keine Hinweise darauf, dass die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt war. Der Prozess war aus Platzgründen in die Räumlichkeiten des Amtsgerichts Leipzig verlegt worden.

jpe/dpa