SpOn 16.10.2026
06:49 Uhr

Donald-Trump-Sprecherin: Katie Zacharia ist bei Anwaltsprüfung durchgefallen


Nur wenige Tage nach ihrem Start als neue Sprecherin des Weißen Hauses macht Katie Zacharia bereits selbst Schlagzeilen. In einem TV-Interview hat sie nun eingeräumt, gelogen zu haben.

Donald-Trump-Sprecherin: Katie Zacharia ist bei Anwaltsprüfung durchgefallen

In der Debatte über ihre beruflichen Qualifikationen hat die neue Sprecherin des Weißen Hauses, Katie Zacharia, zugegeben, bei einer Anwaltsprüfung durchgefallen zu sein. In einem außergewöhnlich kritischen Interview verneinte sie die Frage des Fox-News-Moderators Sean Hannity, ob sie die Prüfung bestanden habe. Auf Nachfragen gab sie zudem zu, die Prüfung nicht wiederholt zu haben.

Dass Hannity Zacharia so kritische Fragen stellte, ist bemerkenswert. Er gilt als einer der engsten und einflussreichsten Vertrauten von US-Präsident Donald Trump. Im TV-Sender Fox News stellt er regelmäßig Trumps Politik und Wirken ungewöhnlich positiv dar.

Zacharia steht wegen Berufsbezeichnung unter Druck

Anders verlief dagegen das Gespräch mit Zacharia. Unter anderem konfrontierte er sie damit, dass sie Medienberichten zufolge  selbst in rund 15 Social-Media-Posts eine Anwaltsbezeichnung genutzt habe, obwohl sie die entsprechende Zulassung dafür nicht nachgewiesen habe. Auch fragte er sie, warum sie nicht einfach zugegeben habe, die Prüfung nicht bestanden zu haben.

Zacharia versuchte, die Angelegenheit herunterzuspielen. Da sie gewusst habe, dass sie in China leben würde, hätte das Ergebnis der Prüfung keine Rolle mehr gespielt. Sie habe die Prüfung abgelegt, um keinen Rückzieher zu machen.

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Kritiker und einige Rechtsexperten monieren, dass sie sich wiederholt als Anwältin bezeichnet habe, obwohl bislang keine entsprechende Zulassung nachgewiesen sei. Die Vertraute von US-Präsident Trump hatte nach Informationen des »Wall Street Journals« die Anwaltsprüfung im US-Bundesstaat Kalifornien im Jahr 2011 nicht bestanden.

Im Kern geht es darum, dass es zwischen den englischen Begriffen »attorney« und »lawyer« einen feinen Unterschied gibt. Obwohl beide Wörter weitgehend gleichbedeutend für Anwälte verwendet werden, setzt »attorney« eindeutig eine Anwaltszulassung voraus. »Lawyer« wird teils auch für Juraabsolventen verwendet. Trump selbst hatte Zacharia bei ihrer Ernennung als »attorney« bezeichnet.

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fhi/dpa