Blake Lively, 38, und Justin Baldoni, 42, können es offenbar nicht lassen. Erst vor einem Monat haben die beiden einen schlagzeilenträchtigen Rechtsstreit beigelegt. Nun stehen sie sich möglicherweise bald wieder vor Gericht gegenüber. Dieses Mal geht es nach übereinstimmenden Berichten um die Frage, ob Baldoni Livelys Anwaltkosten und Schadensersatz zahlen muss, nachdem seine Verleumdungsklage gegen sie abgewiesen wurde.
Die Anwälte Livelys argumentieren demnach, dass die Verleumdungsklage Baldonis gegen Lively eine nach kalifornischem Recht verbotene Vergeltungsmaßnahme darstelle. Die Anwälte Baldonis wiesen die Forderungen laut der Nachrichtenagentur AFP zurück.
Einigung kurz vor Prozessbeginn
Für den 18. Mai war der Prozessstart zwischen Lively und Baldoni angesetzt, bevor beide Seiten sich Anfang Mai überraschend außergerichtlich einigten.
Lively und Baldoni hatten für den Film »Nur noch ein einziges Mal« zusammengearbeitet. Sie spielten die Hauptrollen, Baldoni war zudem Regisseur. Nach den Dreharbeiten hatte Lively sich über Baldonis Verhalten am Set beschwert und Klage eingereicht. Sie warf ihm unter anderem vor, er habe ständig über sein Sexualleben gesprochen. Außerdem habe Baldoni versucht, Sexszenen in den Film einzubauen, die nicht im Drehbuch standen und denen Lively nicht vorab zugestimmt hatte.
Zudem habe Produzent Jamey Heath die Schauspielerin beim Umziehen beobachtet, obwohl sie ihn gebeten habe, sich wegzudrehen. Auch gegen ihn reichte die aus der Serie »Gossip Girl« bekannte Lively Klage ein. Und die Schauspielerin warf Baldoni vor, eine Schmutzkampagne gegen sie gestartet zu haben, um ihren Ruf zu ruinieren.
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Daraufhin verklagte Baldoni seine Kollegin und deren Ehemann, Hollywoodstar Ryan Reynolds, wegen Verleumdung; darüber hinaus die »New York Times«, die darüber berichtet hatte. Er forderte von dem Promipaar mindestens 400 Millionen Dollar (350 Millionen Euro) Schadensersatz. Im Juni des vergangenen Jahres wies ein US-Richter die Klage Baldonis ab. Der Streit war von beiden Seiten massiv in der Öffentlichkeit ausgefochten worden.
Anfang April waren etliche von Livelys Vorwürfen vom Gericht abgewiesen worden, darunter Vorwürfe sexueller Belästigung. Nur noch drei von zunächst 13 Punkten sollten am Ende Gegenstand des Prozesses sein, unter anderem Vertragsbruch und Rufschädigung.
Kann man mit einem Schmalz-Melodram Aufmerksamkeit für das Thema häusliche Gewalt schaffen? Theoretisch ja. Praktisch versagt die Colleen-Hoover-Verfilmung »Nur noch ein einziges Mal« auf ganzer Linie. Lesen Sie hier die SPIEGEL-Rezension zum Film »Nur noch ein einziges Mal«.
