SpOn 09.03.2026
15:20 Uhr

Ansbach: 19-Jährige wegen Tötung eines Jugendlichen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt


Im Fall eines eskalierten Streits in Franken ist eine junge Frau wegen Totschlags verurteilt worden. Sie hatte einen 15-Jährigen mit einem Taschenmesser erstochen.

Ansbach: 19-Jährige wegen Tötung eines Jugendlichen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt

Das Landgericht Ansbach hat eine junge Frau wegen eines tödlichen Messerangriffs auf einen 15-Jährigen in Mittelfranken zu einer Jugendhaftstrafe von neun Jahren verurteilt. Es wertete die Tat als Totschlag. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die 19-Jährige den Jugendlichen im vergangenen Juni mit einem Taschenmesser getötet hatte.

Dem Urteil zufolge waren die beiden jungen Leute zufällig im Juni 2025 an einer Bushaltestelle in der Nähe des Brombachsees bei Pleinfeld-Ramsberg im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen aufeinandergetroffen. Demnach kam es zum Streit, als der 15-Jährige die junge Frau, die sich auf der anderen Straßenseite befand, nach einer Zigarette fragte. Diese habe aggressiv reagiert und beide hätten einander beleidigt, sagte die Vorsitzende Richterin Elke Beyer.

Mehr zum Thema

Schließlich sei die junge Frau mit ihrem Bruder über die Straße gegangen. Zuvor habe sie ein Taschenmesser aus der Handtasche ihrer Partnerin genommen, sagte Beyer. Zunächst sei es zu einem Schlagabtausch zwischen dem Jugendlichen und dem Bruder der Angeklagten gekommen. Dann habe die 19-Jährige dem Opfer wuchtig mit der Faust ins Gesicht geschlagen, der Jugendliche habe zurückgeschlagen. Daraufhin habe die junge Frau ihm das Messer in den Hals gestochen.

Tod noch am Tatort

Der 15-Jährige habe noch die Hände auf die Wunde gelegt und sei dann erst gegen den Zaun, dann auf den Boden gesunken. Mehrere Zeugen seien herbeigeeilt und hätten versucht, ihn zu retten. »Aber all dies hat nichts genützt«, sagte Beyer. Der Junge starb noch am Tatort.

Die 19-Jährige soll den Jungen während des Streits auch rassistisch beleidigt haben. Dieser hatte die deutsche und die brasilianische Staatsangehörigkeit. Dennoch geht das Gericht nicht von einem rassistischen Motiv aus. Dafür habe es keine Anhaltspunkte gefunden, sagte Beyer. Die Frau habe die Beleidigung unbedacht gerufen und der Tatablauf spreche auch nicht dafür. Mehr zu Jugendkriminalität lesen Sie hier .

bbr/dpa