SpOn 19.05.2026
06:04 Uhr

(+) E-Auto-Förderung: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Förderplattform


Ab sofort dürfen Gering- und Mittelverdiener üppige Prämien für neue E-Autos beantragen. In vielen Fällen können sie damit im Vergleich zu einem klassischen Verbrenner-Pkw deutlich sparen. Was Sie dazu wissen sollten.

(+) E-Auto-Förderung: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Förderplattform

Hunderttausende, die sich seit Jahresbeginn ein neues Elektroauto zugelegt haben, dürften in den kommenden Tagen und Wochen die Server des Förderportals des Bundes  auf die Probe stellen. An diesem Dienstag hat Umweltminister Carsten Schneider (SPD) den Zugang freigeschaltet. »Wir tun mit diesem Förderprogramm etwas für die Umwelt, für die Autoindustrie und für die Haushalte, die sich sonst kein Elektroauto leisten könnten«, teilte Schneider mit. Der Zeitpunkt passe gut: »Elektromobilität ist unsere Chance, unabhängig zu werden von teurem Diesel und Benzin.« Das Programm richtet sich an private Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Die Regelungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 und sind seit Mitte Januar bekannt, aber erst jetzt können die Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen Elektroautoförderung.

Kann ich mit einer Förderung rechnen?

Die Fördergrenze liegt bei einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von 80.000 Euro, damit nicht viele Geld vom Staat bekommen, die es gar nicht nötig hätten. Laut Ministerium verdient etwa die Hälfte derer, die sich privat einen Neuwagen leisten, weniger als diese Summe. In Haushalten mit Kindern verschiebt sich die Grenze um jeweils 5000 Euro pro Kind nach oben – auf maximal 90.000 Euro. Umgerechnet entspricht das etwa einem monatlichen Nettoeinkommen von 4800 Euro bei Ledigen oder 5400 Euro bei Ehepaaren. Das zu versteuernde Einkommen (zvE) lässt sich aus der Steuererklärung ablesen oder auf der Website des Bundesfinanzministeriums  grob ermitteln.

Wie viel Geld gibt es?

Es wird gestaffelt: je geringer das Einkommen, desto mehr. Haushalte, deren Jahreseinkommen unterhalb der jeweiligen Fördergrenze liegt, dürfen mit mindestens 3000 Euro Zuschuss beim Kauf eines neuen, rein batterieelektrischen Elektroautos rechnen. Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 Euro gibt es 4000 Euro Fördergeld, für Haushalte mit einem Einkommen von höchstens 45.000 Euro sind es 5000 Euro Fördergeld. Pro Kind – maximal zwei Kinder werden angerechnet – steigt die Förderung um jeweils 500 Euro. Die Höchstfördersumme beträgt also 6000 Euro: bei einem Haushaltseinkommen unter 45.000 Euro und zwei Kindern.

Welche Unterlagen sind nötig?

Der Antrag funktioniert nur mit einer digitalen Bund-ID, um sich zu identifizieren. Dafür sind ein Personalausweis mit Onlinefunktion und die dazugehörige PIN nötig, außerdem eine Online-Ausweis-App oder ein USB-Kartenleser. Alternativ geht es über ein Zertifikat für das Steuerantragsverfahren ELSTER. Auf dem Portal müssen die letzten zwei Bescheide für die Einkommensteuer hochgeladen werden, die maximal drei Jahre alt sein dürfen. Falls die Steuerbescheide die nötigen Informationen nicht hergeben, können weitere Belege wie Kindergeldbescheinigungen hinzukommen. Die wichtigste Hürde: Vor dem Antrag muss das zu fördernde Auto bereits zugelassen sein.

Muss es ein reines E-Auto sein?

Auch Autos, die Elektro- und Verbrennungsmotor kombinieren, sind möglich: entweder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb oder als (in Deutschland bisher kaum verfügbare) Elektroautos mit einem sogenannten Range Extender , der den Akku unterwegs mithilfe eines Verbrenners auflädt. Die Zuschüsse sind geringer als für reine E-Autos: Die Basisförderung liegt bei 1500 Euro. Bei niedrigerem Einkommen erhöht sich die Förderung in zwei Schritten um jeweils 1000 Euro, auch die Zulage für Kinder wird gewährt. Damit die Elektro-Verbrenner förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO₂ je Kilometer ausstoßen oder müssen eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben. Für den Antrag ist deshalb zusätzlich eine EU-Konformitätsbescheinigung nötig. Ab dem 1. Juli 2027 soll die Förderung dieser Modelle überprüft und stärker am realen CO₂-Ausstoß ausgerichtet werden.

Gilt die Förderung nur für Kauf oder auch bei Leasing?

Die Förderung gilt sowohl für gekaufte Neuwagen als auch für geleaste Neuwagen , die den Förderbedingungen entsprechen. Es ist denkbar, dass die Prämie als Leasingsonderzahlung verrechnet wird. Leasingportale bieten nun günstige Monatsraten, für manche Modelle unter 100 Euro, an.

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