SZ 03.06.2026
04:56 Uhr

Studie der Bertelsmann-Stiftung: Abschaffung der Rente mit 63 würde Milliarden bringen


Würden nicht so viele Menschen vorzeitig in den Ruhestand gehen, könnte der Staat langfristig sehr viel Geld bei der Altersversorgung sparen, sagt eine neue Studie.

Studie der Bertelsmann-Stiftung: Abschaffung der Rente mit 63 würde Milliarden bringen
Ältere Damen auf Norderney: Die Finanzierung der Altersvorsorge wird in Deutschland hitzig diskutiert. Hauke-Christian Dittrich/dpa

Sie sollte den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen helfen, die „jahrzehntelang hart gearbeitet haben“. Das sagte die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bei der Einführung der „Rente mit 63“ vor mittlerweile zwölf Jahren. Doch profitiert haben seither auch viele Menschen, für die diese Regelung nicht gedacht war. Für den Staat hingegen ist die „abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ teuer geworden. Wie teuer, das will nun eine Studie herausgefunden haben, die das DIW Berlin im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung ausgeführt hat: Pro Rentnerjahrgang könnten durch die Abschaffung im Schnitt 9,5 Milliarden Euro eingespart werden, sagen die Wissenschaftler.

Die Studie nimmt dabei an, dass bei einer Abschaffung der bestehenden Regelung Menschen ihren Renteneintritt um durchschnittlich zehn Monate nach hinten verschieben und dann mit entsprechenden Abschlägen in den Ruhestand gehen würden. Die genannte Einsparungssumme entstünde folglich nicht unmittelbar nach der Streichung der Rente mit 63, sondern meint die kumulierte Entlastung bei den Gesamtausgaben für Personen eines bestimmten Jahrgangs. Der Aufwand für die Rentenzahlungen wäre also geringer, weil sie später beginnen und mit höheren Abschlägen berechnet würden.

Eine Modellrechnung für die Rentnerinnen und Rentner des Jahrgangs 1957 – dies ist aktuell der jüngste Jahrgang, der vollständig im Ruhestand ist – besagt, dass die gesetzliche Rentenversicherung dadurch um rund 10,4 Milliarden Euro für diesen Jahrgang hätte entlastet werden können. Damit hätten knapp sieben Prozent der Gesamtausgaben für die Personen des Jahrgangs 1957 eingespart werden können, die abschlagsfrei in Rente gegangen sind. Das entspricht 2,9 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung für alle Altersrentner in dieser Altersgruppe.

Die Regelung zur Rente mit 63 war schon bei ihrer Einführung umstritten: Ex-Kanzler Gerhard Schröder und Ex-Arbeitsminister Franz Müntefering (beide SPD) hielten die Reform damals für einen Fehler. Die vorzeitige Rente erlaubt es Beschäftigten, nach mindestens 45 Beitragsjahren 24 Monate vor dem Regelrentenalter abschlagsfrei in Rente zu gehen. Die Erhöhung des regulären Renteneintrittsalters auf 67 Jahre führte dazu, dass aus der „Rente mit 63“ mittlerweile eigentlich eine „Rente mit 64“ geworden ist –die abschlagsfreie Rente ist bei den Arbeitnehmern dennoch beliebt, rund 250 000 bis 280 000 Erwerbstätige nehmen laut DIW jedes Jahr den Vorruhestand in Anspruch. Dabei sind es häufig nicht diejenigen, die jahrzehntelang körperliche Arbeit geleistet haben. Am häufigsten entscheiden sich Menschen mit mittlerem Einkommen für diese Option. Denn zu den 45 Beitragsjahren zählen nicht nur Jahrzehnte auf dem Bau oder in der Pflege, sondern auch Wehr- und Zivildienst, Zeiten der Erwerbslosigkeit oder der Ausbildung. Und während damit die Arbeitnehmer früher in Rente gehen, leiden die Firmen unter dem Fachkräftemangel.

Die Wissenschaftler haben für die Studie insgesamt drei mögliche Szenarien durchgerechnet, wie sich eine Veränderung der Gesetzeslage auswirken könnte. In allen dreien wäre die „Rente mit 63“ nur noch mit Abschlägen möglich.

Szenario eins – keine Verhaltensanpassung: In diesem Fall gehen die Arbeitnehmer zur gleichen Zeit in Rente wie bisher, mit 63 Jahren und zehn Monaten. Sie verändern ihr Verhalten in keinem Punkt. Der einzige Unterschied: Die abschlagsfreie Option fällt weg, sie bekommen nun eine Rente mit Abschlägen. Die Menschen, die 1957 geboren wurden, gehen derzeit durchschnittlich 22 Monate vor der Regelaltersgrenze in Rente, was dann einen Abschlag von 6,6 Prozent ergeben würde. In Zahlen bedeutet das laut der Erhebung des DIW eine Netto-Einsparung von insgesamt 6,1 Milliarden Euro für die Versorgung dieses Jahrgangs. Im Schnitt wären das pro Person 109 Euro weniger Rente pro Monat.

Szenario zwei – maximale Verhaltensanpassung: Ein anderer Extremfall: Anstatt den frühesten Renteneintritt auszuwählen, arbeiten die Menschen bis zur Altersgrenze und damit durchschnittlich um die 22 Monate länger. Die Folge: Sie zahlen weiter alle Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern, erhalten gleichzeitig aber am Ende eine höhere Rente. Dem Arbeitsmarkt blieben nach der Studie gut 305 000 Vollzeitarbeitende erhalten. Der Staat hätte in diesem Szenario Netto-Einsparungen in Höhe von 16,3 Milliarden Euro für den Jahrgang.

Szenario drei – realistische Verhaltensreaktion: In diesem Fall gehen die Wissenschaftler davon aus, dass Personen ihren Renteneintritt im Schnitt um zehn Monate verschieben und anschließend mit entsprechenden Abschlägen in Rente gehen würden. Trotz fehlender Sozialversicherungsbeiträge, geringerer Einnahmen bei der Kranken- und Pflegeversicherung sowie einer verminderten Einkommensteuer bliebe am Ende die eingangs schon erwähnte Einsparung für den Staat von rund 9,5 Milliarden Euro pro Jahrgang. Gleichzeitig stünde laut den DIW-Experten in diesen zehn Monaten die Arbeitskraft von weiteren 125 000 Vollzeitkräften dem Markt zur Verfügung. Ein Effekt, der laut Studie auch bei den späteren Jahrgängen eintreten würde.

Eine vollständige Abschaffung der „Rente mit 63“ klingt naheliegend, laut der Erhebung der Bertelsmann-Stiftung wäre dies jedoch wenig sinnvoll. Denn das würde vor allem Menschen mit eingeschränkter Erwerbstätigkeit schwer treffen. Sie müssten einen vorzeitigen Renteneintritt mit Abschlägen in Kauf nehmen. Um dies zu verhindern, nennt die Studie individuelle Gesundheitsprüfungen sowie den Nachweis von langjährig belastender Arbeitstätigkeit als mögliche Zugangsvoraussetzung zu einer abschlagsfreien „Rente mit 63“. Das sei jedoch mit großem bürokratischem Prüfaufwand und hohen Kosten verbunden. Um soziale Härten zu verhindern, verweisen die Wissenschaftler deshalb auf einen früheren Vorschlag des Sachverständigenrats, wonach der Zugang zu einer abschlagsfreien vorgezogenen Rente auf Menschen begrenzt werden könnte, die maximal 60 Prozent des Durchschnittseinkommens beziehen. Alternativ sei denkbar, den Zugang explizit auf Beschäftigte mit hoher physischer oder psychischer Belastung zu reduzieren.

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