|
28.04.2026
20:55 Uhr
|
Die Parlamentarier fordern, dass in der gesamten Union das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ gelten soll, um eine Vergewaltigung zu definieren. In Deutschland herrscht bislang eine andere Vorgehensweise.

Das Europäische Parlament hat sich für eine europaweit einheitliche Definition von Vergewaltigung ausgesprochen. Die Abgeordneten stimmten mit Blick auf sexuelle Handlungen mehrheitlich für das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ und forderten die EU-Kommission auf, entsprechende Gesetzesvorschläge vorzulegen. Für den Bericht stimmten 447 Parlamentarier, 160 votierten dagegen und 43 enthielten sich. Der Widerstand kam vor allem aus den Reihen konservativer und rechtsextremer Fraktionen.
Weder Schweigen, mangelnde Gegenwehr, das Fehlen eines „Nein“ noch eine bestehende oder frühere Beziehung dürften als Zustimmung gewertet werden, hieß es. Auch früheres sexuelles Verhalten dürfe keine Rolle spielen. Der Bericht erkennt zudem zwei typische Reaktionen auf Traumata an, die nicht als Einverständnis missverstanden werden dürften: das Erstarren aus Angst, das zu einer vorübergehenden Lähmung und dem Verlust der Sprache führen kann, sowie eine Unterwerfungsreaktion, die als Überlebensstrategie dient.
Die meisten Vergewaltigungen würden von Bekannten der Opfer im häuslichen Umfeld und ohne körperliche Gewalt begangen, erklärte die schwedische Abgeordnete Abir Al-Sahlani von der Renew-Fraktion. Die meisten Opfer seien eher vor Angst gelähmt, als dass sie sich wehrten. „Das Gesetz basierte jahrelang auf einem völlig falschen Bild von Vergewaltigung“, sagte sie. Der Bericht benenne zudem die Vergewaltigungskultur als das, was sie sei: ein System von Einstellungen und Normen, das sexuelle Gewalt normalisiere und Täter schütze.
Die EU hatte 2024 erstmals Mindeststandards zur Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen verabschiedet. Ein geplanter Artikel für eine gemeinsame Definition von Vergewaltigung wurde jedoch nach dem
Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten gestrichen. Derzeit wenden die EU-Länder unterschiedliche rechtliche Definitionen an. In Deutschland gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person steht unter Strafe. Andere EU-Länder, wie etwa zuletzt Frankreich, gehen weiter: Dort ist die explizite Zustimmung zu sexuellen Handlungen notwendig. Dies wird als „Nur Ja heißt Ja“-Ansatz bezeichnet.
Frankreich hatte seine Gesetze nach dem Gisèle-Pelicot-Prozess um Massenvergewaltig aktualisiert und das Konzept der „freiwilligen und informierten“ Zustimmung aufgenommen. Zuvor war Vergewaltigung im französischen Strafrecht als sexuelle Handlung unter Anwendung von „Gewalt, Zwang, Drohung oder Überraschung“ definiert. Einige EU-Staaten wie Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Litauen und die Slowakei haben die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen, die Vergewaltigung aufgrund fehlender Zustimmung unter Strafe stellt, bislang nicht ratifiziert. Das lettische Parlament stimmte im Oktober für einen Austritt
aus dem Abkommen.
Acht Länder plus Deutschland müssten noch Schritte in die richtige Richtung machen, sagte die schwedische EU-Abgeordnete Evin Incir von der sozialdemokratischen Fraktion, die die Resolution mit verhandelt hatte. Strafrecht ist grundsätzlich Sache der Mitgliedsstaaten, nur bei bestimmten grenzüberschreitenden Kriminalitätsbereichen darf die EU Vorschriften machen.
Mit der Resolution macht das Parlament außerdem Verbesserungsvorschläge für den Opferschutz. Es forderte Mitgliedsstaaten dazu auf, dafür zu sorgen, dass Opfer und Überlebende Zugang zu rechtlicher Unterstützung haben. Fachkräfte, die mit Opfern in Kontakt kommen, sollen darüber hinaus nach dem Willen der Abgeordneten geschult werden.
Die Position des EU-Parlaments wird der EU-Kommission in Brüssel übermittelt. Diese muss innerhalb von drei Monaten reagieren, ist aber nicht verpflichtet, Gesetzesvorschläge vorzulegen.
Für Vergewaltigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor. Doch mehr als ein Drittel der Verurteilten muss gar nicht ins Gefängnis – so wie der Ex-Freund einer 22-Jährigen aus Niederbayern.
Lesen Sie mehr zum Thema
In anspruchsvollen Berufsfeldern im Stellenmarkt der SZ.
Sie möchten die digitalen Produkte der SZ mit uns weiterentwickeln? Bewerben Sie sich jetzt!Jobs bei der SZ Digitale Medien
Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: