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06.05.2026
15:43 Uhr
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In der Neuauflage eines Korruptionsprozesses fordert die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre Haft für den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs. Sein Verteidiger plädiert auf Freispruch.

Sollte Joachim Wolbergs erneut schuldig gesprochen werden, wird es vor allem um die Höhe der Strafe gehen. Foto: Armin Weigel/dpa
In der Neuauflage des Korruptionsprozesses gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs hat die Staatsanwaltschaft am Mittwochvormittag eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Sie beantragte, den 55-Jährigen wegen insgesamt neun Fällen der Vorteilsannahme schuldig zu sprechen. In seinem Plädoyer am Landgericht München I sprach Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier von einer „hohen kriminellen Energie“ des ehemaligen SPD-Politikers und einem komplexen „korrupten Geflecht“.
Im Mittelpunkt stehen verschleierte Spenden, die zwischen 2011 und 2016 aus dem beruflichen und privaten Umfeld eines Regensburger Bauträgers auf das Konto des damals von Wolbergs geführten SPD-Ortsvereins flossen: insgesamt rund 475 000 Euro, aufgeteilt in 48 Einzelspenden über je 9900 Euro – und damit unbemerkt von der Öffentlichkeit, weil Spenden erst ab 10 000 Euro offengelegt werden müssen.
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Er habe das Geld bewusst auf mehrere Personen und Jahre verteilt, hat der Bauträger in einem früheren Gerichtsverfahren gesagt. Über seine Anwältin ließ er gestehen, dass er sich damit „ein gewisses Wohlwollen“ des Oberbürgermeisters habe sichern wollen und davon ausgehe, dass Wolbergs das gewusst habe. Am Mittwoch, in seinen Schlussworten, schürt der Ex-OB Zweifel an diesem Geständnis. Die Anwältin des Bauträgers habe ihm gesagt, „dass ihr Mandant nicht mehr kann“. Ein falsches Geständnis aus Erschöpfung? So muss man Wolbergs wohl verstehen.
„Er hat gewusst, was dahintersteckt“, sagt dagegen der Staatsanwalt über Wolbergs und die Spenden. In seinem Plädoyer ist die Rede von einem System aus Strohmännern, das den Politiker „angefüttert“ und „korrumpiert“ habe. Auf der anderen Seite sei Wolbergs bereit gewesen, seinen Dienst „wohlwollend“ und „zugunsten“ des Bauträgers auszuüben. Man muss wissen: Die Spenden flossen zu einer Zeit, als der Bauträger sich um ein städtisches Grundstück bemühte, das er letztlich auch bekam. Projektvolumen: rund 23 Millionen Euro.
Eine pflichtwidrige Diensthandlung im Zusammenhang mit diesem Projekt steht nicht mehr im Raum – anders als im Frühjahr 2019, im ersten Prozessanlauf, als die Staatsanwaltschaft noch auf Bestechlichkeit plädiert und sogar viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Nun lautet der Vorwurf also auf Vorteilsannahme, manche sagen: die „kleine Schwester“ der Bestechlichkeit. In jenem ersten Prozessanlauf war Wolbergs zwar verurteilt, aber nicht bestraft worden. Zu milde, fand der Bundesgerichtshof (BGH) im November 2021, hob das Urteil teils auf und gab es zurück ans Landgericht. Nach München.
Dort, in Saal B 162, sagt Staatsanwalt Kastenmeier am Mittwoch: „Im Wolbergs nichts Neues.“ Was er meint: Seit Beginn der Ermittlungen im Sommer 2016 hat Wolbergs alle Korruptionsvorwürfe stets bestritten. Immer wieder habe er der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, „keine Ahnung“ zu haben. „Er belehrt uns“, sagt Kastenmeier, „selbstgerecht, von oben herab“. Es sei jedoch eine „Schutzbehauptung“, dass Wolbergs sich wegen der hohen Spenden nichts gedacht habe. Er sei „ein intelligenter Mensch“ und habe „vorsätzlich gehandelt“. Das habe „mit Blauäugigkeit nichts zu tun“, sagt Kastenmeier.
Nach fast zehn Jahren könnte die Regensburger Korruptionsaffäre endlich ein Ende finden. In München beginnt ein Prozess gegen den früheren Oberbürgermeister von Neuem. Er bestreitet weiterhin jede Schuld – doch es gibt ein Geständnis, das ihn belastet.
Zwischen 2008 und 2014 war Wolbergs zunächst dritter Bürgermeister in Regensburg. Mit den hohen, verschleierten Parteispenden finanzierte er dann seinen Wahlkampf um das Oberbürgermeisteramt 2014. Er habe die Spenden angenommen, weil er „um jeden Preis der nächste OB werden wollte“, sagt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Ebenfalls im Raum steht, dass die Firma des Bauträgers die Bauplanung für ein Wochenendhaus der Familie Wolbergs und eine weitere Wohnung übernommen haben soll – und zwar kostenlos. Hier geht es um knapp 2500 Euro. Dem Ex-OB will schlicht nicht bewusst gewesen sein, dass er etwas umsonst bekam.
Nach der Staatsanwaltschaft gibt dann Wolbergs-Anwalt Peter Witting sein Plädoyer ab. Es könne ja sein, dass der Bauträger sich den OB gewogen machen wollte, sagt Witting zu den Richtern. Doch eines wisse das Gericht eben nicht: „Ob Wolbergs seine Motivation erkannt hat.“ Er spricht von einer „Aussage-gegen-Aussage-Konstellation“ und einem „Riesenproblem“, dass der Bauträger in der Neuauflage des seit Mitte März laufenden Prozesses nicht als Zeuge aufgetreten ist. Aus gesundheitlichen Gründen, wie es zuletzt hieß.
Wolbergs-Anwalt Witting wollte deshalb die Rechtsanwältin des Bauträgers als Zeugin laden. Sie hatte dessen Geständnis im Gerichtssaal verlesen, Anfang 2023, bevor der Bauträger zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt wurde, wegen Vorteilsgewährung und weil er gegen das Parteiengesetz verstoßen hat. Die Anwältin des Bauträgers berief sich allerdings auf ihre Schweigepflicht und lehnte ab, als Zeugin aufzutreten. Dass die Strafkammer offenbar keine weiteren Versuche unternahm, die Anwältin in den Gerichtssaal zu holen, könne er „überhaupt nicht“ verstehen, sagt Witting.
Man habe so „keine Möglichkeit gehabt“, den Bauträger zu konfrontieren. „Wir nehmen das hin“, sagt der Wolbergs-Verteidiger zynisch. Es müsse anscheinend „schnell gehen“ fürs Gericht, „steht Urlaub an?“ Man schaut jetzt in irritierte Gesichter auf der Richterbank.
Sollte Wolbergs erneut schuldig gesprochen werden, wird es vor allem um die Höhe der Strafe gehen. Neben mehrerer Ermittlungsfehler dürfte sich insbesondere die lange Zeit strafmildernd auswirken, die seit Beginn der Ermittlungen vergangen ist: fast zehn Jahre. „Finanziell ist er am Ende“, sagt Anwalt Witting, „seine Existenz ist zerstört“.
Zwei Fälle der Vorteilsannahme sind vom BGH bereits rechtskräftig bestätigt worden – hierfür beantragt Witting allenfalls eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, eine Geldstrafe auf Bewährung sozusagen. Was die übrigen Vorwürfe angeht, fordert er Freisprüche. Am kommenden Mittwoch könnte es ein Urteil geben.
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