SZ 28.04.2026
10:52 Uhr

(+) Künstliche Intelligenz: Nur das Original ist legal


Taylor Swift will ihre Stimme und ihr Aussehen markenrechtlich schützen lassen. Ist das Exzentrik eines Megastars – oder bitter nötig in Zeiten, in denen selbst der US-Präsident gefakte Bilder mit ihr für politische Zwecke nutzt?

(+) Künstliche Intelligenz: Nur das Original ist legal

In Nashville, Tennessee, hat eine Firma mit dem Namen „TAS Rights Management, LLC“ ihren Sitz, die gerade das US-Urheberrecht aufmischt – oder es zumindest versucht. Das Unternehmen gehört zum Imperium von Taylor Swift und verwaltet alle Rechte rund um die Sängerin. Also zum Beispiel ihre Songs, das Merchandising und die mediale Weiterverwertung ihrer Konzerte.

Am 24. April hat die Firma beim amerikanischen Patent- und Markenamt mehrere Markenanmeldungen vorgenommen. Laut dem Branchenmagazin Variety handelt es sich dabei um zwei Klangmarken, die Swifts Stimme schützen sollen. Die erste lautet „Hey, it’s Taylor Swift“; die zweite „Hey, it’s Taylor“. Außerdem soll ergänzend eine Bildmarke eingereicht worden sein. Grundlage soll ein Foto sein, dass Swift auf einer pinkfarbenen Bühne in glitzerndem Body, mit silbernen Stiefeln und einer pinken Gitarre zeigt. Es handelt sich um das Signature-Outfit ihrer erfolgreichen „The Eras“-Tour.

Taylor Swift zeigt in der Serie „The End of an Era“ sechs Folgen lang, wie nett sie ist. Langweilig? Wer das behauptet, hat sie nie live erlebt.

Markenrechte sind traditionell eigentlich nicht direkt dazu gedacht, die Persona eines Künstlers zu schützen, also die Stimme oder das allgemeine Abbild. Aber in der Showbranche wächst die Angst vor künstlicher Intelligenz. Und Taylor Swift hat mit den Irrungen und Wirrungen der neuen Technik schon schlimme Erfahrungen machen müssen. Zum Beispiel mit KI-generierten pornografischen Bildern von ihr, die durchs Netz gereicht wurden. Und kein Geringerer als US-Präsident Donald Trump teilte im letzten Wahlkampf KI-generierte Bilder, die suggerierten, die Musikerin würde ihn unterstützen – was nie der Fall war.

Swifts vermutlich nicht ganz kleines Anwaltsteam um die Juristin Rebecca Liebowitz versucht nun wohl, sich prophylaktisch schon mal so gut wie möglich auf kommende Abmahnungen und Gerichtsprozesse vorzubereiten. Das Vorbild für diese Absicherung ist der US-Schauspieler Matthew McConaughey. Dessen Anwälte haben schon vergangenes Jahr beim US-Patent- und Markenamt acht Markenanmeldungen für ihren Mandanten vorgenommen (und von der Behörde auch gewährt bekommen). Eine davon ist ebenfalls eine Soundmarke, in der McConaughey „alright, alright, alright“ sagt – eine bekannte Zeile aus der Coming-of-Age-Komödie „Dazed and Confused“ aus dem Jahr 1993, in der er eine der Hauptrollen spielt.

Der US-Medienkonzern Gannett sucht für "USA Today" einen "Taylor Swift Reporter". Jetzt aber schnell Bewerbungsfotos machen.

Diese in den USA als „Trademark yourself“-Strategie bezeichnete Vorgehensweise ist kein Garant, um in Urheberrechtsprozessen zu gewinnen. Aber helfen könnte sie vor Gericht schon, auch und gerade wenn es um unerlaubt generiertes KI-Material geht.

Auch bei der künstlerischen Nachlassverwaltung ist das Thema KI längst aktuell. Die Frage, die Künstler und deren Familien sich künftig werden stellen müssen: Soll der Tod einer Person auch dessen Werk beenden – oder geht die Karriere dank KI weiter? Aktuelles Beispiel: der Schauspieler Val Kilmer. Er starb vor einem guten Jahr und wird nun trotzdem bald wieder im Kino zu sehen sein. Der Regisseur Coerte Voorhees wollte ihn unbedingt für seinen Western „As Deep As the Grave“. Weshalb Kilmers Tochter Mercedes ihm gestattete, aus Videobildern eine KI-Version ihres Vaters zu generieren. Der KI-Kilmer spielt in dem Film einen Priester.

Wer in diesen düsteren Zeiten die destillierte Freude sucht, findet sie bei Taylor Swift. Über den unerhörten Sog des derzeit größten Popstars - und den klug konstruierten Zauber ihrer Songs.

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