SZ 27.05.2026
09:07 Uhr

(+) „In seltenen Einzelfällen“: Der Schulleiter, der schon vor den Ferien im Urlaub ist


Familien, die mit ihren Schulkindern den letzten Schultag schwänzen, müssen ein Bußgeld zahlen. Für Direktoren wird die Anwesenheitspflicht offenbar gelegentlich lockerer ausgelegt.

(+) „In seltenen Einzelfällen“: Der Schulleiter, der schon vor den Ferien im Urlaub ist
Ein Ferienflieger aus Griechenland landet bei Sonnenschein in Hannover. Auch ein Schulleiter aus Bayern soll zuletzt einen Urlaubsflieger bestiegen haben, allerdings noch vor den Ferien. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Man stelle sich einen bayerischen Flughafen kurz vor den Pfingstferien vor. Rollkoffer surren durch die Hallen, Passagiere eilen zu ihrem Gate, auf den Bildschirmen blinken Verspätungen auf. Kurz nach der Sicherheitskontrolle wird die Polizei auf eine Familie mit Kindern aufmerksam. Die Reisegruppe wird angehalten und mit einer Geldbuße belegt: Verstoß gegen die Schulpflicht. Auch wenn die Urlaubsflüge vor den Ferien günstiger sind, dürfen Schulkinder die letzten Schulstunden nicht schwänzen. Sonst gibt’s Ärger.

Man stelle sich nun einen älteren Mann vor, Typ Volvo-Fahrer, der ganz lässig mit seinem Urlaubsgepäck an der Polizei und der Schwänzerfamilie vorbeispaziert. Als Direktor eines bayerischen Gymnasiums sollte eigentlich auch er in der Schule sein, zumal gerade die Abiturprüfungen laufen. Aber nun muss er seinen Flieger in den Süden erwischen, ganz unbehelligt von der Polizei.

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Die Szene ist fiktiv, könnte sich in der vergangenen Woche aber tatsächlich so abgespielt haben. Oder im vergangenen Jahr, ebenfalls vor Pfingsten. Denn den Schulleiter, der schon vor den Ferien in den Urlaub aufbricht, gibt es wirklich. Nach SZ-Informationen soll der Direktor eines mittelfränkischen Gymnasiums in diesem und vergangenem Jahr vor den Ferien auf Reisen gegangen sein, obwohl für Schulleiter eine besondere Anwesenheitspflicht während der Schulzeit gilt. Laut Lehrerdienstordnung müssen freie Tage außerhalb der Ferienzeit wie ein Sonderurlaub genehmigt werden.

Das bayerische Kultusministerium bestätigt, dass der Direktor schon zwei Tage vor den Ferien weg war. Es bestätigt zudem, dass der Mann im vergangenen Jahr ebenfalls vorzeitig abgereist war. Ein Schulleiter auf Abwegen? Dafür müsste es gewichtige Gründe geben, ein günstiges Flugticket oder andere Annehmlichkeiten gehören nicht dazu. Bei einem Anruf im Sekretariat des Gymnasiums am vorletzten Schultag heißt es schlicht, der Direktor sei nicht da und könne erst nach den Ferien gesprochen werden. Auf eine schriftliche SZ-Anfrage antwortet die stellvertretende Schulleiterin, dass „wir Ihnen keine Auskunft erteilen“.

Das Kultusministerium betont, dass es den Schulleitern gerade in der Abiturzeit „sehr wichtig“ sei, in der Schule zu sein. „Für Tage mit Abiturprüfungen erreichen uns daher nur in seltenen Einzelfällen und bei Vorliegen besonderer Gründe Anträge.“ Welche Gründe das im vorliegenden Fall sind, will aber auch das Ministerium nicht sagen, Datenschutz, klar. Na dann: schönen Urlaub!

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