Das Präsidentenamt an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts hat seinen Inhabern stets einen sorgfältigen Umgang mit der Redefreiheit abverlangt. Wie offen darf man sprechen, ohne sich befangen zu machen? Oder wenn die Amtszeit abgelaufen ist: Wie sehr muss man sich zurückhalten, um das Gericht nicht durch zugespitzte Statements in Misskredit zu bringen? Die Strategien unterscheiden sich, geschwiegen hat niemand – aber keiner hat sich mit so viel Mitteilungsbedürfnis in die Öffentlichkeit begeben wie Hans-Jürgen Papier. Vor mehr als 16 Jahren war seine Amtszeit zu Ende, aber seine Redezeit ist noch lange nicht abgelaufen, wie er erst vor Kurzem mit einem Plädoyer für die Einführung einer Drei-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen gezeigt hat.
