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15.04.2026
16:22 Uhr
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Vermutlich 3600 Fälle seit 2017: Die Überprüfung von Personen durch den Verfassungsschutz ist gängige Praxis, räumt die Bundesregierung ein. Mit einem Fall hatte Kulturstaatsminister Weimer jüngst Aufsehen erregt.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hatte bei drei linken Buchhandlungen vermutet, dass sie mit Extremismus zu tun haben könnten. Der Bundesverfassungsschutz wendete daraufhin das sogenannte „Haber-Verfahren“ an. Fotos: dpa, Collage: Hofer
Als Anfang März durch eine Recherche der Süddeutschen Zeitung herauskam, dass der parteilose Kulturstaatsminister Wolfram Weimer heimlich drei Buchhandlungen durch den Verfassungsschutz überprüfen ließ, löste das bei vielen Beobachtern Erstaunen und Kritik aus. Nun hat die Bundesregierung mitgeteilt, wie häufig dies vorkomme. „Offenbar wurde das hochumstrittene Verfahren in Tausenden Fällen angewandt“, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz. „Sollten die Zahlen stimmen, wäre dies eine deutliche Abweichung von allen bisherigen Darstellungen der Bundesregierung.“
Wolfram Weimer scheint weiterhin kein Problem damit zu haben, sich in die Arbeit unabhängiger Jurys einzumischen. Jetzt ist der Hauptstadtkulturfonds dran. Wird die Praxis bald zur Routine?
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