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19.07.2026
16:25 Uhr
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Kurz vor der Sommerpause des Bundestages unterlief den Parlamentariern bei der Verabschiedung des Bundespolizeigesetzes ein entscheidender Fehler.

Bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes in der letzten Sitzung des Bundestags vor der Sommerpause hat es eine Panne gegeben. Die Abstimmung vom Freitag vergangener Woche (10. Juli) muss nach der Sommerpause wiederholt werden.
Wie die Recherche-Plattform „Correctiv“ berichtet, wäre für die Verabschiedung die Kanzlermehrheit von mindestens 316 Abgeordneten erforderlich gewesen. Die Videoaufzeichnung der Sitzung zeige jedoch, dass deutlich weniger als 316 Abgeordnete überhaupt anwesend gewesen seien. Nach einer Zählung von heise online waren es auch weniger als 100.
Im Gesetzestext heißt es einleitend unmissverständlich: „Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit der Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen“. Die Rede ist von einer absoluten Mehrheit, es hätten also mindestens 316 der 630 Abgeordneten mit Ja stimmen müssen. Üblicherweise wird in solchen Fällen eine namentliche Abstimmung mit Stimmkarten angesetzt, um die exakte Zahl von Ja- und Nein-Stimmen sowie Enthaltungen zu ermitteln. Wäre im Gesetzentwurf von einer einfachen Mehrheit die Rede gewesen, hätten es lediglich mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen sein müssen – ohne namentliche Abstimmung.
Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) ließ in der dritten Beratung die Abgeordneten aber nur – wie bei einfachen Abstimmungen üblich – für Ja, Nein und Enthaltung aufstehen. Das exakte Abstimmungsergebnis war so nicht feststellbar. Die nötigen 316 Stimmen wären aber ohnehin nicht zustande gekommen, weil viel zu wenige Parlamentarier noch im Saal waren.
Die Bundestagsverwaltung teilte dazu der Plattform „Correctiv“ und der dpa mit: „Die notwendige Feststellung der erforderlichen Mehrheit für die Schlussabstimmung konnte aufgrund der Abstimmungsform in 3. Beratung von der Sitzungsleitung nicht getroffen werden.“ Und: „Die Feststellung der erforderlichen Mehrheit kann im Rahmen einer namentlichen Abstimmung nach der sitzungsfreien Zeit nachgeholt werden.“
Im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzen fordert der Entwurf die absolute Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten. Diese war aber durch die geringe Zahl der anwesenden Abgeordneten am Abstimmungstag schon gar nicht zu erreichen. Deswegen erscheint es auch unverständlich, dass der Entwurf überhaupt zur Abstimmung kam
Ein Schaden entstand durch die Panne nicht, da das Gesetz noch nicht durch den Bundesrat ging. Die Länderkammer tagt erst Ende September wieder. Damit kann der Bundestag die Abstimmung Anfang September wiederholen.
Am Montag teilte das Büro von Omid Nouripour heise online seine Sicht des Vorgangs wie folgt mit:
„Der Bundestagsvizepräsident hatte für seine Sitzungsleitung bedauerlicherweise keinen Hinweis auf die Notwendigkeit der Mehrheitsfeststellung erhalten, weshalb er den amtlichen Vorgaben folgend die Abstimmung durchgeführt hat. Gleichzeitig können namentliche Abstimmungen nicht von der Sitzungsleitung angesetzt werden. Nur diese aber können eine Kanzlermehrheit feststellen.“
(nen)