FAZ 11.05.2026
13:15 Uhr

csrd-Richtlinie: Das Nachhaltigkeitsprivileg der Wirtschaftsprüfer wackelt


Dürfen Unternehmen nur Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung ihrer Nachhaltigkeitsberichte beauftragen? Die Diskussion über eine Öffnung des Prüfermarkts ist entbrannt.

csrd-Richtlinie: Das Nachhaltigkeitsprivileg der Wirtschaftsprüfer wackelt

Nach einer langen Hängepartie ist endlich wieder Bewegung in das Gesetzesprojekt gekommen. „Die Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie CSRD ist in Deutschland überfällig. Unternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit“, sagt Melanie Sack, Vorstandssprecherin des Wirtschaftsprüferinstituts IDW. Kontrovers diskutiert wird, ob nur Wirtschaftsprüfer die Nachhaltigkeitsberichte prüfen dürfen oder ob auch alternative Prüfdienste beauftragt werden dürfen. Diese wichtige Frage ist laut Sack zumindest in der Praxis schon entschieden. Denn laut Studien würden börsennotierte Unternehmen nahezu ausnahmslos Wirtschaftsprüfer beauftragen, obwohl in vier EU-Ländern auch alternative Prüfungsdienstleister zugelassen seien. Die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen habe sich durch den Omnibusprozess stark verringert. Mit dem Omnibusprozess gemeint ist eine gründliche Überarbeitung und Entschärfung der Nachhaltigkeitsregeln, mit der die EU auf Kritik aus der Wirtschaft reagiert hat. Ursprünglich wurde mit bis zu 15.000 betroffenen Unternehmen gerechnet, mittlerweile betrifft es laut Sack nur noch etwa zehn Prozent davon. „Der Bedarf an CSRD-Prüfungen ist also viel kleiner als erwartet“, sagt die Wirtschaftsprüferin. Sie gehe daher davon aus, dass die Kapazitäten der Wirtschaftsprüfer für die neue Aufgabe mehr als ausreichen. Wenige Großprüfer dominieren den Markt Ganz anders sieht das die Prüforganisation Dekra, laut der nach wie vor 2500 Unternehmen von der Prüfpflicht betroffen sind. Bei diesen handele es sich häufig um größere Mittelständler mit technisch komplexen Themen und internationalen Firmenstrukturen. Das erfordere hohe Expertise der Prüfer. Die Dekra ist keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und hofft, dass der Bundestag für eine Öffnung des Prüfermarktes stimmen wird. Denn eine Öffnung würde die Qualität der Prüfung verbessern. Die Nachhaltigkeitsprüfung sei in weiten Teilen ein technisches und naturwissenschaftliches Prüffeld. „Oligopole fördern bekanntlich nicht den Wettbewerb und die Preiselastizität“, sagt ein Dekra-Sprecher mit Blick auf die auch von anderen Fachleuten kritisierte Dominanz weniger großer Anbieter auf dem Prüfermarkt. Diese Dominanz zeigt sich auch auf dem Feld der Nachhaltigkeit. Laut IDW-Sprecherin Sack geht es aber nicht nur um Nachfrage, Bedarf und Kapazitäten. Es gehe auch um fairen Wettbewerb. Für Wirtschaftsprüfer gelten umfangreiche Auflagen, die für Unabhängigkeit, Haftung und Qualität sorgen sollen, worüber auch eine Berufsaufsicht wacht. Das alles sei bei alternativen Prüfungsdienstleistern nicht in dem Maße der Fall. Zudem sei die Nachhaltigkeitsprüfung genau wie die klassische Jahresabschlussprüfung eine betriebswirtschaftliche und risikoorientierte Aufgabe, die Methodenkompetenz erfordert. „Sie geht über die Zertifizierung von Standards weit hinaus“, sagt Sack. Die BWL-Professorin Karina Sopp von der Technischen Universität Bergakademie Freiberg schlägt einen Kompromiss vor. Unternehmen sollen sich nach ihrem Vorschlag auch für unabhängige Nachhaltigkeitsprüfer entscheiden dürfen. Das soll laut Sopp allerdings an die Voraussetzung geknüpft werden, dass die gleichen Anforderungen gelten wie für Wirtschaftsprüfer. Zu diesen Anforderungen gehören zum Beispiel Eignungsprüfungen und kontinuierliche Fortbildungen. Dafür müsse ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, was getrennt vom aktuellen Gesetzgebungsprozess erfolgen könne, damit die Umsetzung der CSRD nicht länger stocke.