Wer künftig Youtube oder andere digitale Plattformen öffnet, könnte dort eine von Aufsichtsbehörden mitbestimmte Sortierung vorfinden. In Brüssel und Berlin wird derzeit unter dem Fachbegriff der „Prominence“, der privilegierten Auffindbarkeit, ein Ansatz diskutiert, der unseren digitalen Informationsraum grundlegend verändern würde. Das Ziel der Befürworter ist ehrenwert: Qualitätsjournalismus und etablierte Medien sollen in der digitalen Informationsfülle sichtbarer gemacht werden. Der geplante Weg dorthin birgt jedoch erhebliche Risiken. Denn wenn Behörden zukünftig über Listen Einfluss darauf nehmen, wer ganz oben in den Feeds der Nutzer erscheint, entscheidet bald nicht mehr die objektive Relevanz eines Inhalts, sondern primär die formale Identität des Absenders. Konkret fordern einige Medienanstalten und etablierte Sender sowohl im Zuge der Reformierung der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD) als auch des deutschen Medienstaatsvertrags, offene Plattformen künftig dazu zu verpflichten, einen vorgegebenen Anteil der ausgespielten Inhalte aus einem geschlossenen Pool privilegierter Angebote zu speisen. Wer auf einer sogenannten Public-Value-Liste steht, bekäme also ein Sichtbarkeitsprivileg. Eine Idee aus dem Kabelfernsehen Ein solches Konzept war bislang nur für Benutzeroberflächen von geschlossenen Medienplattformen wie Smart-TV-Betriebssystemen gedacht. Nun soll es dynamischen Plattformen übergestülpt werden. Während die Sicherstellung der Auffindbarkeit auf statischen Oberflächen gängige Praxis ist, stellt das Einspeisen unaufgeforderter Inhalte in dynamische Feeds einen grundlegend anderen Eingriff dar. Damit wird der Versuch unternommen, das alte Prinzip des Kabelfernsehens, bei dem Sendeplätze durch behördliche Zuweisung verteilt wurden, auf die Echtzeitdynamik des modernen Internets zu übertragen. Das ist nicht nur technologisch blind; es gefährdet paradoxerweise auch genau jene Vielfalt und Resilienz, die es zu schützen vorgibt. Diese Vielfaltssicherung gelingt jedoch nur durch eine präzise Debatte, die sich klar von pauschaler Medienkritik distanziert. Längst steuern kriterienbasierte Signale Medienhäuser und ihre redaktionelle Unabhängigkeit sind ein wesentlicher Pfeiler unserer demokratischen Verfasstheit. Die Frage ist daher nicht, ob Qualität im Netz belohnt werden muss, sondern wie dies geschieht, ohne die Autonomie der Bürger zu untergraben oder staatliche Einfallstore für eine politische Instrumentalisierung des Informationsraums zu öffnen. Die aktuellen Vorstöße verkennen, dass offene Plattformen nicht in einem wertefreien Vakuum agieren. Längst steuern komplexe kriterienbasierte Signale die Informationsströme von Youtube so, dass journalistische Sorgfalt, Quellenauthentizität und die Reputation von Inhalteanbietern in Echtzeit honoriert werden. Wenn ein Algorithmus bei zeitkritischen Themen wie Krisen oder Wahlen verlässliche Informationen priorisiert, tut er dies nicht auf Basis regulatorischer Quoten. Sondern entlang objektiver Qualitätssignale – präzise im Einklang mit den Anforderungen des europäischen Digital Services Acts zur systemischen Risikominimierung. Nicht auf wenige Auserwählte beschränken Ein staatlich oktroyiertes Listenmodell hingegen bricht mit diesem Prinzip und ersetzt Echtzeitrelevanz durch bürokratische Privilegien. Zudem ignoriert es die Verbraucherperspektive: Regulierung entlässt etablierte Medienhäuser nicht aus der Pflicht, Inhalte zu erstellen, die die Menschen am Ende auch sehen wollen. Leidtragende einer solchen Politik wären unabhängige Journalisten, regionale Creator und innovative Start-ups, die sich das Vertrauen der Nutzer mühsam aufgebaut haben. Sie würden durch bürokratische Sonderlisten systematisch ins Abseits gedrängt. Eine Regulierung, die den Informationsraum auf einige wenige Auserwählte beschränkt, ist das Gegenteil von Vielfaltssicherung. Das schwerwiegendste Argument gegen eine administrative Steuerung ist jedoch demokratischer Natur: Wenn wir zulassen, dass die Sichtbarkeit von Meinungen im Netz über behördliche Zuweisungen gesteuert wird, schaffen wir ein hochgradig anfälliges, politisierbares Werkzeug. Zwar pochen Aufsichtsbehörden wie die Landesmedienanstalten zu Recht auf ihre heutige institutionelle Staatsferne. Doch frei nach Böckenförde gilt auch hier: Ein System kann seine eigene Unabhängigkeit nicht verordnen – sie steht und fällt mit parlamentarischen Mehrheiten. Ein Blick in andere Staaten zeigt: Sobald sich politische Machtverhältnisse verschieben, kann aus der gut gemeinten Pflicht zur Hervorhebung des „Guten“ schnell das rechtliche Instrumentarium zur Unterdrückung des „Unbequemen“ werden. Wahre demokratische Stabilität im Netz erwächst nicht aus dem Rückfall in analoge Zuteilungsmodelle oder staatlichen Wegweisern, die vorgeben, welche Informationen „wertvoll“ sind. Mündige Bürger benötigen vielmehr ein Umfeld, das ihnen durch den Zugang zu vielfältigen Quellen eine eigenständige Meinungsbildung ermöglicht. Eine zukunftssichere Medienordnung erfordert daher die Abkehr von administrativ verordneten Sichtbarkeitsvorgaben. Vielmehr muss der politische Fokus auf einem freien Informationsraum liegen, der auf objektiven, plattformweiten Qualitätskriterien basiert und in dem nicht Regulierer, sondern allein Qualität und tatsächliche Relevanz über die Auffindbarkeit entscheiden. Andreas Briese leitet Youtube in Deutschland, Zentral- und Nordeuropa.
