Kann man einen Verein verbieten, der sich selbst aufgelöst hat? Das hessische Innenministerium sagt mit Nachdruck: Ja. Gute Gründe für ein Verbot des Frankfurter Palästina-Vereins sieht aber auch der Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Er schenkt den Ermittlern Glauben, die zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Aktivisten von Palästina e.V. den Terror der islamistischen Hamas und anderer palästinensischer Milizen gutheißen. Wohnungen von Vereinsmitgliedern wurden deshalb durchsucht, zahlreiche Social-Media-Auftritte dürfen nicht mehr betrieben werden. Die Selbstauflösung der Gruppe im November 2024 hat die Vereinsmitglieder vor diesen Schritten nicht geschützt. Als eine Art Taschenspielertrick wertet das hessische Innenministerium die Auflösung. Und tatsächlich waren die Aktivisten rund um den Verein bis zuletzt aktiv und gut vernetzt. Mahnwachen, Protestaktionen und Demonstrationen wurden weiter organisiert. Zu Beginn des Gazakriegs kamen dorthin Tausende, die gegen Israels Kriegsführung ein Zeichen setzen wollten. Hamas-Sympathisanten waren sicherlich nur die wenigsten unter ihnen. Zuletzt jedoch folgte kaum jemand mehr den in wütender Sprache verfassten Aufrufen. Von Massenprotest kann deshalb schon länger keine Rede mehr sein. Der Gazakrieg hat heute deutlich weniger Mobilisierungspotential. Der harte Kern der Aktivisten könnte noch radikaler werden Darin liegt eine große Gefahr. Denn die noch immer aktive Protestszene könnte sich – frustriert darüber, dass die prekäre Lage der Palästinenser immer weniger Menschen bewegt – weiter radikalisieren. Die Chancen auf einen Frieden in Nahost tendieren aktuell gegen null, die Verhandlungen stecken fest, die israelische Armee zieht sich aus Gaza nicht zurück – im Gegenteil. Und der israelische Polizeiminister, der Rechtsextreme Itamar Ben-Gvir, hat mit seiner Forderung, „30, 40 Palästinenser pro Nacht“ im Gazastreifen gezielt zu töten, gerade erst noch einmal Öl ins Feuer gegossen. Der Konflikt dürfte sich also weiter aufheizen. Und dass könnte Extremisten dazu bringen, noch rabiater zu agieren. Es braucht deshalb klare Spielregeln: Scharfe Kritik an Israel ist legitim und von der Meinungsfreiheit gedeckt, darunter auch der Vorwurf eines Genozids. Es ist kein Judenhass, die Netanjahu-Regierung anzugreifen. Doch wenn ein Blutbad als „gelungene Widerstandsaktion“ verherrlicht wird, wenn Terroristen gefeiert werden, deren Ziel es ist, möglichst viele Israelis zu töten, ist die Grenze weit überschritten. Und der Staat dazu verpflichtet, das nicht hinzunehmen, sondern zu handeln.
