Eine Mutter muss wegen versuchten Mordes an ihrer Tochter dauerhaft in eine psychiatrische Einrichtung. Das Landgericht Ravensburg ordnete die Unterbringung der 34-Jährigen an. Nach Überzeugung der Kammer hatte sie im Februar die damals Vierjährige an die Gleise eines Bahnübergangs in Friedrichshafen geführt, um sich und das Kind von einem herannahenden Zug erfassen zu lassen. Aus Sicht des Gerichts war die Frau wegen einer Schizophrenie schuldunfähig. Ein 34-Jähriger, der mit seinem Auto an der Schranke stand, hatte die beiden bemerkt. Er zog die Mutter und das Kind noch rechtzeitig von den Gleisen weg. Nach seiner Aussage habe nur ein Schritt gefehlt, dann wäre es zu einem Zusammenstoß mit dem Zug gekommen. Die Frau habe sich gegen seine Hilfe gewehrt und noch versucht, in Richtung Gleise zu gelangen. Die Mutter hatte vor Gericht erklärt, sie habe damals Stimmen gehört, die ihr befohlen hätten, stehenzubleiben und sich das Leben zu nehmen. Sie habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden und „wie im Nebel“ gehandelt. Ihre Tochter habe sie bei sich gehabt, weil sie nicht gewusst habe, wer sich sonst um sie kümmern würde. Zugleich habe sie damals keine Zukunft mehr für sich und ihr Kind gesehen. Die Ukrainerin bedauerte die Tat und sagte, sie würde sie rückgängig machen, wenn sie könnte. In der U-Haft zeigte sich ihre Erkrankung deutlich Die Staatsanwaltschaft warf ihr versuchten Mord an ihrer Tochter vor. Sie habe die Wehrlosigkeit des vierjährigen Kindes bewusst ausgenutzt. Rechtlich folgte das Gericht dem Vorwurf. Weil die Frau aber laut Gutachten nicht schuldfähig ist, stand am Ende der Verhandlung formal ein Freispruch. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Das Gericht betonte, dass der Freispruch nicht bedeute, dass die Geschehnisse am Bahnübergang nicht stattgefunden hätten. Die Frau habe die Handlung begangen, könne dafür aber wegen ihrer Erkrankung nicht bestraft werden. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei keine Strafe. Sie solle dem Schutz der Allgemeinheit dienen und der Frau zugleich ermöglichen, behandelt und stabilisiert zu werden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten beide die dauerhafte Unterbringung beantragt. Die psychischen Probleme der Frau reichen nach den Feststellungen des Gerichts weit zurück. Bereits Jahre vor der Tat habe sie begonnen, Stimmen zu hören. Die Frau glaubte etwa, Nachbarn würden sie mit Strahlung oder Autoabgasen vergiften. In der Untersuchungshaft zeigte sich nach Angaben der Kammer schließlich besonders deutlich, wie schwer ihre Erkrankung war. Eine Zellengenossin habe das Personal auf tägliche Panikattacken, Schreien und selbstverletzendes Verhalten aufmerksam gemacht. Sie bekam ihre Tochter wieder Nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine war die Frau mit ihrer Tochter nach Deutschland geflohen. Dort geriet ihr Leben zunehmend unter Druck. Sie sprach kein Deutsch, lebte von Bürgergeld und hatte Schulden. Mehrfach zog sie innerhalb des Bodenseekreises um. Zuletzt lebte sie mit ihrer Tochter in einer Wohnung in Friedrichshafen – unweit des Bahnübergangs. Dazu kamen Schwierigkeiten bei der Kinderbetreuung und wiederholte Kontakte zum Jugendamt. Die Mutter hatte dieses zeitweise selbst darum gebeten, ihre Tochter in Obhut zu nehmen, weil sie sich mit der Situation überfordert fühlte. Zwischenzeitlich geschah das auch, doch die Mutter bekam ihre Tochter wieder, da die psychische Erkrankung nicht bekannt war. Nach Einschätzung des Gerichts kamen in den Monaten vor der Tat mehrere Belastungen zusammen. Die Angeklagte befindet sich schon in einer psychiatrischen Einrichtung. Die Tochter lebt nach Angaben des Gerichts in einer Pflegefamilie.
