Donnerstag, 19. September 2013. An das Datum erinnert sich Stefanie Gebers genau. Es teilt ihr Leben in ein Davor und ein Danach. Es ist der Tag, an dem ihr ungeborenes Kind stirbt. Schon am Vortag hatte sie eine leichte Blutung bemerkt und deshalb einen Arzt aufgesucht. Der gab Entwarnung: „Die Vitalwerte waren gut.“ Am nächsten Tag tritt die Blutung wieder auf, dieses Mal stärker. Gebers ruft den Krankenwagen. Auf dem Weg ins Krankenhaus platzt ihre Fruchtblase. Die Situation kommt ihr vertraut vor – schon bei der Geburt ihrer älteren Tochter hatte es so begonnen. Doch dieses Mal ist Gebers erst in der 17. Schwangerschaftswoche. Zunächst hofft sie, dass die Ärzte die Schwangerschaft irgendwie stabilisieren können. Mit einer geplatzten Fruchtblase ist das allerdings unmöglich. Ben überlebt nicht. Ein Schock für die Schwangere. Und es folgt eine weitere Belastung. „Ich musste meinen Sohn trotzdem zur Welt bringen“, sagt sie. Wehen, Wochenfluss, die unmittelbare Trauer – körperlich wie seelisch eine Ausnahmesituation. Hinzu kommt: Sie hätte am nächsten Tag arbeiten müssen. Zumindest, wenn es nach dem Gesetz gegangen wäre. Denn Frauen hatten nach einer Fehlgeburt zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche keinen Anspruch auf Mutterschutz. Wer keine Krankschreibung hatte, galt als arbeitsfähig – und musste zurück an den Schreibtisch. Ohne Zeit zur Regeneration saßen Frauen also in Meetings, führten Personal- und Verkaufsgespräche oder unterrichteten. Und niemand wusste, was vorgefallen war. Gebers hatte Glück: „Ich war noch in Elternzeit mit meiner älteren Tochter, die damals 18 Monate alt war.“ Gebers arbeitete in einem kleinen Unternehmen, zwei Chefs, eine Kollegin. Die Schwangerschaft hatte sie schon mitgeteilt; nun musste sie erklären, warum sie früher zurückkehren würde. Auf Verständnis traf sie allerdings kaum. „Einer der Chefs fragte mich, ob er jetzt damit rechnen müsse, dass noch weitere Kinder kommen würden.“ Das war zwei Wochen nach der Beerdigung ihres Sohnes Ben. „Ich war fassungslos“, sagt Gebers. Was sie gebraucht hätte? Verständnis. Anteilnahme. Und vor allem Zeit. Jede siebte Frau erlebt eine Fehlgeburt Wie viele Frauen erleben müssen, was Gebers durchlitten hat, ist nicht bekannt. Offizielle Statistiken gibt es nicht, da Ärzte Fehlgeburten, also Abgänge vor der 24. Schwangerschaftswoche, erst melden müssen, wenn das Kind mehr als 500 Gramm wiegt. Hinzu kommt: Viele frühe Verluste bleiben unbemerkt, die betroffenen Frauen halten sie zum Beispiel für eine Menstruation. Entsprechend hoch ist die Dunkelziffer. „Schätzungen zufolge endet etwa jede siebte festgestellte Schwangerschaft in Deutschland vorzeitig“, erklärt Barbara Weber, Oberärztin in der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe am Klinikum Landshut. Sie weiß, wie sehr eine Fehlgeburt den Alltag und den Körper aus dem Gleichgewicht bringen kann: Um Infektionen zu vermeiden, müssen Ärzte eine nicht mehr intakte Schwangerschaft mit medizinischer Unterstützung beenden. Manchmal bedeutet das, dass ein Arzt das Kind ausschabt. Oder dass es die Frau unter Wehen auf die Welt bringt – so wie Stefanie Gebers. Das zehrt körperlich. Hinzu kommt der abrupte Hormonabfall. „Der kann depressive Verstimmungen begünstigen“, erklärt Weber. Der Körper brauche Zeit, bis er sich stabilisiere. „Meistens sind das ein bis zwei Monatsblutungen.“ Die seelische Erholung dauert aber viel länger, ist individueller und nicht planbar. Ein langer Weg, begleitet von Scham- oder Schuldgefühlen. „Die Frauen fragen sich, was sie falsch gemacht haben“, beschreibt Weber. Ein weiteres Thema ist Angst: Die Sorge, ob man überhaupt wieder schwanger werden kann oder in der Lage ist, ein Kind zu halten, treibt viele Frauen nach einer Fehlgeburt um. Und natürlich wiegt der Verlust schwer, die Trauer reißt aber nicht einfach ab, sondern begleitet die Betroffene noch für eine lange Zeit und kommt in Wellen. „Für viele ist der erste Ultraschall ein unglaublicher Moment, wenn sie eine winzige Blase sehen.“ Eine Blase, die neues Leben ankündigt. Fällt dieses Bild plötzlich weg, trifft das die Betroffenen hart. Und auch ihre Partner seien davon nicht ausgenommen. Ob still oder lebend geboren, ist es doch ein Baby, das von seinen Eltern geliebt wurde und dessen Verlust besonders groß ist, egal in welcher Schwangerschaftswoche. Weber rät deshalb, sich Zeit zu lassen – für den Körper und für die Trauer, die Scham und Angst. Neue Gesetzesänderung greift nicht bei frühen Fehlgeburten Dass Frauen diese Zeit inzwischen auch rechtlich erhalten können, ist erst seit dem Sommer 2025 möglich und geht auf Natascha Sagorski zurück. Sie hatte selbst eine Fehlgeburt erlitten und sich seitdem dafür eingesetzt, dass Frauen früh ein Recht auf Mutterschutz zusteht. Durch Sagorskis Bemühungen wurde der Mutterschutz nach einem Schwangerschaftsverlust inzwischen neu geregelt. Seitdem gilt bei Fehlgeburten: Ab der 13. Schwangerschaftswoche dürfen betroffene Frauen zwei Wochen lang nicht arbeiten. Ab der 17. Schwangerschaftswoche verlängert sich die Schutzfrist auf sechs Wochen, ab der 20. Schwangerschaftswoche auf acht Wochen. Der neue Schutz greift allerdings nicht bei Abtreibungen. Und auch nicht bei Fehlgeburten vor der dreizehnten Schwangerschaftswoche. Kritik gibt es vor allem von Betroffenen- und Hebammenverbänden. Sie bemängeln, dass der Mutterschutz ausgerechnet in der häufigsten Phase einer Fehlgeburt – den ersten zwölf Wochen – nicht gilt. Betroffene Partner erhalten keinen gesonderten Schutz, auch hier sehen Verbände wie Mother Hood und der Bundesverband Verwaiste Eltern Verbesserungsbedarf: Und gerade vom Mann werde Stärke erwartet, obwohl auch er einen enormen Verlust erlebt habe. Bislang gilt der Schutz aber nur für die Frauen. Entscheidend ist: Der neu gestaltete Paragraph 3 des Mutterschutzgesetzes gewährt ein Recht und schreibt keine Pflicht vor. „Es steht zur Disposition der Frau“, erklärt Patrick Aligbe, Rechtsexperte bei BG Prevent, ein Unternehmen, das auf Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz spezialisiert ist. Wer lieber weiterarbeiten möchte, kann das ausdrücklich erklären. Arbeitgeber können Nachweis einer Fehlgeburt verlangen Ob Arbeitgeber oder Krankenkasse: „Betroffene Frauen müssen es beiden sagen“, fasst Aligbe zusammen. Zumindest, wenn sie den gestaffelten Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche geltend machen wollen. Ein ärztliches Attest ist dafür zwar rechtlich nicht erforderlich. Arbeitgeber oder Krankenkasse dürfen aber einen Nachweis verlangen, etwa die „Bescheinigung einer Fehlgeburt“, die Ärzte und Hebammen ausstellen. Auch um das Mutterschutzgeld zu erhalten, muss die Frau selbst aktiv werden und der Krankenkasse eine Bestätigung ihrer Fehlgeburt vorlegen. Ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber ist keine Pflicht. Viele Betroffene entscheiden sich dennoch dafür; andere ziehen eine schriftliche Mitteilung vor. Für alle, die das persönliche Gespräch suchen, gilt: Es sollte gut vorbereitet sein. Das persönliche Gespräch führen: Diese Schritte helfen Das Wichtigste sei es, einen ruhigen Ort und Moment zu wählen, sagt Kommunikationstrainerin Christiane Schneider, die Beratungen für Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch anbietet. Zwischen Tür und Angel über ein so persönliches Thema zu sprechen, sei nicht ratsam. Besser ist es, einen ruhigen, möglichst nicht einsehbaren Raum zu wählen. In Büros mit Glaswänden könne man die Vorhänge zuziehen oder mit dem Rücken zur Tür sitzen. Vor dem Gespräch helfe es, sich zu sortieren und einige Stichpunkte zu notieren. „Die Frauen sind ohnehin bei diesem sehr persönlichen Thema aufgewühlt. Sie fangen an zu sprechen, und schon beim ersten Wort brechen die Emotionen heraus“, weiß Schneider. Wer seine Kernbotschaft aber aufgeschrieben hat, kann sich daran festhalten. Das bietet Sicherheit. Schneider empfiehlt, eine klare Struktur für das Gespräch zu definieren. Erstens sollten Betroffene die Fakten darlegen, erzählen, was passiert ist – nicht mehr als nötig, aber so, dass es das Gegenüber versteht. Danach rät Schneider, die Wirkung zu beschreiben, körperlich wie emotional. „Sie können nicht davon ausgehen, dass das Gegenüber nachvollziehen kann, was eine Fehlgeburt bedeutet“, sagt sie. Abschließend sollten Frauen klar benennen, was sie brauchen und sich wünschen: mehr Flexibilität, Zeit für Arzttermine, den gestaffelten Mutterschutz oder aber arbeiten. Auch gesetzte Routinen können helfen, die Trauer im Alltag zu bewältigen, das ist von Frau zu Frau unterschiedlich. Ein Richtig oder Falsch gibt es nicht, es muss nur klar kommuniziert werden. „Team nicht sofort nach Fehlgeburt informieren“ Ob und wann Kolleginnen und Kollegen eingeweiht werden, ist eine sehr individuelle Entscheidung. Christina Nußbeck, Arbeitsmedizinerin bei BG Prevent, rät, das Team nicht sofort nach der Fehlgeburt zu informieren. „In dem Moment, in dem ich das Baby verliere, rufe ich nicht im Team an und kommuniziere“, sagt sie. Der erste Schritt ist immer, die eigene Abwesenheit formal zu regeln. Sie weiß aus Erfahrung: Was danach kommt, entwickelt sich. War die Schwangerschaft schon im Team bekannt, werden Kolleginnen und Kollegen von sich aus nachfragen. Nußbeck beobachtet, dass sich in solchen Momenten Zusammenhalt entwickeln kann: „Wenn mehrere Frauen zusammen sind und ein gewisses Alter haben, werden einige sagen: Das ist mir auch passiert.“ Kommunikationstrainerin Schneider empfiehlt hingegen, nur das Gespräch mit Vertrauenspersonen im Kollegenkreis zu suchen mit Menschen, die zuhören, ohne Wertung oder Kleinreden des Verlusts. Die anderen Kollegen müssen von dem Schicksalsschlag gar nichts erfahren; wer nachfragt, bekommt eine klare Grenze: „Mir geht es gerade nicht gut, ich bitte darum, dass meine Privatsphäre respektiert wird.“ Das reicht. Was all die Regeln, Atteste und Fristen nicht abbilden: die Trauer, die immer wieder aufreißen kann, und den Raum, den sie braucht. Stefanie Gebers nimmt ihn sich. Sie begleitet ehrenamtlich Frauen, die ebenfalls eine Fehlgeburt erlebt haben, und redet offen über den Tod ihres Sohnes. Das helfe, und in diesen Momenten sei Ben ihr sehr nah. In ihrer Familie hat der Sohn, den sie nicht großziehen konnte, einen Platz. Auf Fotos sitzt ein Teddy zwischen den Familienmitgliedern – ein leiser Verweis auf Ben, der „heute ein Teenager wäre“.
