FAZ 05.06.2026
11:17 Uhr

Streitfall Wölfersheim: Neuer Anlauf für Rewe-Logistikzentrum


Seit 2017 plant der Supermarktbetreiber Rewe im hessischen Wölfersheim einen neuen Standort. Ein Rechtsstreit verzögert den Baubeginn. Doch nun gibt es wieder Bewegung.

Streitfall Wölfersheim: Neuer Anlauf für Rewe-Logistikzentrum

Fast neun Jahre ist es her, dass Wölfersheim die Landesplaner erstmals mit dem Bau eines neuen zentralen Logistikzentrums von Rewe in Sichtweite zur Autobahn 45 beschäftigt hat. Die Gemeinde beantragte seinerzeit zu diesem Zweck eine Abweichung vom 2010 festgeschriebenen Regionalen Flächennutzungsplan, auch Regionalplan Südhessen genannt. Adressat war das Regierungspräsidium Darmstadt als obere Landesplanungsbehörde und Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen. Seitdem müssen sich die Gemeinde und der Supermarktbetreiber in Geduld üben. Denn ein langwieriger Rechtsstreit mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz in der Wetterau vereitelt bisher das Großbauvorhaben. Seit mehr als zweieinhalb Jahren ist von dem Großbauvorhaben kaum etwas zu hören gewesen. Seinerzeit befasste sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Verfahren. Es entschied aber nicht in der Sache. Vielmehr verwiesen die Richter den Rechtsstreit wieder zurück an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof, der sich zuvor schon eingehend damit befasst hatte. Nun aber kommt wieder Bewegung in die Sache – und zwar im Sinne von Rewe und der Gemeinde. Der Regionalversammlung liegt eine neue Drucksache zur Abstimmung vor. Landwirtschaft und Sportanlagen statt Logistikzentrum Folgen die 99 Mitglieder der Versammlung der Vorlage, werden sie dem Ansinnen von Wölfersheim folgen und der Abweichung von den Zielen des Regionalplans abermals zustimmen, allerdings unter geänderten Vorzeichen. Vom Regionalplan abzuweichen, ist für den Bau des Logistikzentrums notwendig, denn bisher sieht er auf dem für Rewe vorgesehenen Gelände außer Landwirtschaft noch Sportanlagen vor. Von Gewerbe ist nicht die Rede. Bauen will Rewe sein Logistikzentrum an der A 45 und der B 455 nahe Wölfersheim unweit des Ortsteils Berstadt. Es soll sich über knapp 27 Hektar erstrecken, das entspricht etwa 35 Fußballplätzen. Die beiden bisherigen Standorte Rosbach und Hungen seien an ihren Kapazitätsgrenzen, so lautet die Begründung des Handelsunternehmens. Der Naturschutzverband BUND hält nichts von diesen Plänen. Er befürchtet zu große Schäden für die Tier- und Pflanzenwelt. Andere Gegner wettern gegen den Verbrauch bester Ackerböden, wie es sie hierzulande außer in der Wetterau nur noch in der Gegend um Hildesheim und in der Magdeburger Börde gibt. Im Juli neues Treffen vor Verwaltungsgerichtshof geplant Seit 2017 treffen sich der BUND auf der einen und Vertreter von Rewe und Wölfersheim auf der anderen Seite regelmäßig vor Verwaltungsrichtern. Die Hoffnung auf eine Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht erfüllte sich im Herbst 2023 nicht. Die Richter befanden zwar grundsätzlich, eine anerkannte Umweltvereinigung könne gegen die Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan klagen. Doch sie kamen auch zu dem Schluss, es könne nicht beurteilt werden, ob der BUND in dieser Sache klagebefugt sei. Denn der Verwaltungsgerichtshof habe nicht ermittelt, ob für den Bau des Logistikzentrums statt einer Zielabweichung eine Änderung des Regionalplans notwendig gewesen wäre. Der Plan hätte geändert werden müssen, wenn erhebliche Folgen des Zentrums für die Umwelt nicht hätten ausgeschlossen werden können. In diesem Fall wäre der Verband klagebefugt, so das Gericht. Im Lichte dieses Richterspruchs ist für Mitte Juli ein neuer Termin vor dem Verwaltungsgerichtshof angesetzt, wie der Vorsitzende des BUND Wetterau, Werner Neumann, der F.A.Z. sagte. Schon Ende Juni soll aber die Regionalversammlung die Abweichung ermöglichen und eine Reihe von Auflagen erlassen. Wie aus der Drucksache zu entnehmen ist, soll das Logistikzentrum auf einer Fläche von insgesamt 30 Hektar entstehen dürfen. Regenwasser müsse auch von der nicht versiegelten Fläche des Plangebiets in Richtung Waschbach abfließen, ohne das Fließgewässer zu verschmutzen. Rewe müsse außerdem mit den Bauten einen Abstand von mindestens 500 Metern zum nahe gelegenen Vogelschutzgebiet Wetterau einhalten. Das Schutzgebiet sei das einzige hessische Brutgebiet von Sumpfohreule, Uferschnepfe, Spießente und Rothalstaucher. Zudem handele es sich um das bedeutendste hessische Brutgebiet etwa für den Großen Brachvogel, Kiebitz, Bekassine, Zwergdommel, Wachtelkönig, Wasserralle und Tüpfelsumpfhuhn. Auch detaillierte Auflagen für den Schutz der Wildtiere finden sich in der Vorlage: Die sichtbaren Bauten müssen mit Vogelschutzglas versehen werden. Von Rewe zu pflanzendes Grün muss aus der Region stammen.  Lampen dürfen Eulen und andere nachtaktive Tiere nicht stören. „Es ist zu regeln, dass ausschließlich Natriumdampfhochdrucklampen oder gleichwertige Lichtquellen bzw. LED-Lampen mit einer Lichtfarbe unter 4000 Kelvin zulässig sind“, heißt es in der 69 Seiten umfassenden Drucksache. Im ursprünglichen Zielabweichungsverfahren war eine sogenannte Umwelt-Vorprüfung versäumt worden – dies bot dem BUND eine offene Flanke. Diese Vorprüfung musste nachgeholt werden. Erhebliche Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt auf Ebene der Regionalplanung seien ausgeschlossen, heißt es nun. In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass seit 2024 in dem Gebiet kein Feldhamster mehr gesehen worden sei. Zuvor seien Schutzstreifen unweit des geplanten Gewerbegebiets für Hamster angelegt worden. Auch würden im nahen Schutzgebiet keine Vogelarten beeinträchtigt. Nach einer ersten Durchsicht der Drucksache bleibt BUND-Vorsitzender Neumann skeptisch. Er vermisst umweltfachliche Aussagen. Mögliche Beeinträchtigungen von Wildtieren würden in der Vorlage „juristisch wegargumentiert“, sagt er.