FAZ 03.06.2026
14:43 Uhr

Schweizer Kriminalfall: Alle fünf Familienmitglieder wurden aus nächster Nähe erschossen


Vor 50 Jahren wurden in einem kleinen Schweizer Dorf fünf Personen durch Kopfschüsse getötet. Obwohl es einen Verdächtigen gibt, ist der Fall bis heute ungeklärt – und die Akten endgültig geschlossen.

Schweizer Kriminalfall: Alle fünf Familienmitglieder wurden aus nächster Nähe erschossen

Der Mörder hätte sich schon vor 20 Jahren der Polizei stellen können. Er wäre straflos geblieben. Aufgeklärt ist das schlimmste Gewaltverbrechen in der Kriminalgeschichte der Schweiz, wo Mord nach 30 Jahren der Verjährung unterliegt, allerdings bis heute nicht. Einen Tatverdächtigen gibt es, doch der ist spurlos verschwunden. Es ist Pfingsten 1976, und Eugen Siegrist fährt mit seiner Frau Elsa von Basel in sein Gartenhäuschen „Waldeggli“ ins etwa 30 Minuten entfernte Seewen im Kanton Solothurn. Der Ort hat kaum 1000 Einwohner und liegt zu Füßen der Berge des Juras. Siegrist ist damals 63 Jahre alt, er arbeitet beim Chemieunternehmen Ciba in Basel und steht kurz vor der Rente. Den Pfingstsamstag will er mit seiner Schwester Anna Westhäuser und ihren Söhnen Emanuel und Max verbringen, die kaum 20 Gehminuten von Siegrists Hütte entfernt im Dorf Hochwald wohnen. Die Familie trifft sich am 5. Juni. Einen Tag später, Pfingstsonntag, wundert sich Eugen Siegrists Tochter Esther, dass ihre Eltern nicht wie verabredet zurück nach Basel gekommen sind. Sie ruft im „Waldeggli“ an, fährt schließlich mit einem Bekannten nach Seewen. Der grüne Opel Ascona des Vaters steht nicht vor dem Häuschen, dafür liegt ein merkwürdig großes Bündel auf der Terrasse. Esther Siegrist traut sich nicht näher heran und ruft die Polizei. Die findet zunächst die 62 Jahre alte Elsa Siegrist, eingewickelt in einen Teppich, auf der Terrasse. Im „Waldeggli“ selbst und dem Geräteschuppen liegen vier weitere Leichen. Elf Kugeln waren Kopfschüsse Alle fünf Familienmitglieder wurden erschossen, mit insgesamt 13 Schüssen aus nächster Nähe, elf Kugeln waren Kopfschüsse. Eine Tatwaffe fehlt, das Auto der Siegrists ebenfalls. Sonst wurde nichts gestohlen. Nur eine Nachbarin will etwas gehört haben. Schüsse von Jägern fallen allerdings öfters in der Gegend, auch ein Schießstand ist ganz in der Nähe. Die Polizei steht vor einem Rätsel, findet aber den grünen Opel Ascona noch am selben Tag nur etwa 15 Kilometer entfernt kurz vor Basel. Schnell ins Visier der Ermittler gerät Robert Siegrist, der 21 Jahre alte Sohn der Familie und Bruder von Esther Siegrist. Er soll Streit mit seinem Vater gehabt haben. Er und seine Freundin Anita wurden an dem Pfingstsonntag kurzzeitig festgenommen, aber sie haben ein Alibi. Die Polizei verfolgt im Laufe der nächsten Jahre mehr als 9000 Spuren. Theorien gibt es viele. War Eugen Siegrist bei der Ciba in Industriespionage verwickelt? Hatte der Fall etwas mit einer möglichen Nazi-Vergangenheit der Familie zu tun? Tatsächlich fanden sich NS-Devotionalien im „Waldeggli“, und Siegrists Schwester, die schon 80 Jahre alte Anna Westhäuser, war mit einem deutschen Nazi verheiratet gewesen und hatte noch immer ein Porträt von Adolf Hitler über ihrem Bett im Schlafzimmer hängen. Auch ein Attentat der RAF oder der Stasi wurde in Betracht gezogen Auch ein mögliches Attentat von Terroristen der Roten Armee Fraktion (RAF) oder der Staatssicherheit der DDR (Stasi) wurde in Betracht gezogen. Doch alle Ermittlungen führten die Polizei nicht weiter. Die Suche nach der möglichen Tatwaffe, eine Winchester-Imitation mit gekürztem Lauf, wie die Ermittler sich sicher sind, blieb erfolglos. Der Fünffachmord ist über viele Jahre ein Rätsel. Erst nach 20 Jahren kam den Ermittlern der Zufall zu Hilfe. In Olten im Kanton Solothurn, etwa 40 Autominuten von Seewen entfernt, entdeckte ein Handwerker hinter einer Küchenzeile ein Gewehr in einer Plastiktüte. Es war, wie sich schnell zeigte, die Tatwaffe. Und sie gehörte einem Mann, der schon 1976 zu genau dieser Waffe befragt worden war: Carl Doser. Doser, Jahrgang 1947, war einer von mehr als 3000 Personen, die zu ihrer Waffe, einer Winchester-Imitation, befragt wurden. Etwa 30 von ihnen konnten keine genauen Angaben über den Verbleib ihres Gewehrs machen. Doser hatte damals gegenüber der Polizei behauptet, er habe seine Waffe, weil sie unbrauchbar war, schon vor der Tat auf einem Flohmarkt an einen Unbekannten verkauft. Eine Verbindung zwischen ihm und den Mordopfern gab es offenbar nicht. Doser könnte als Söldner ins südliche Afrika gegangen sein Nun stellte sich heraus, dass Carl Doser schon ein Jahr nach den Morden spurlos verschwunden war. Die Polizei schließt nicht aus, dass er 1977 als Söldner ins südliche Afrika ging – und von dort nie mehr zurückkehrte. Möglich ist auch, dass es durchaus eine Verbindung zwischen Doser und einem der Mordopfer gab. Eugen Siegrist soll ein notorischer Fremdgeher gewesen sein. Davon berichtet auch der Sohn Robert Siegrist in seinem Buch „Der Mordfall Seewen“, das 2001 erschienen ist. Robert Siegrist hält es – wie auch die Solothurner Behörden – für plausibel, dass Carl Doser sein Halbbruder war, den der Vater ablehnte und nicht in seiner Familie haben wollte. Das würde auch erklären, warum der Vater Eugen Siegrist samstags immer für einige Stunden verschwand – um sich wohl mit seinem unehelichen Sohn zu treffen. Und es würde auch ein erregtes Telefonat vom Vortag der Morde erklären, von dem die Ciba-Kollegen von Eugen Siegrist zu berichten wussten. Er soll es mit einer Frau namens Claire oder Clara geführt haben, erzählten diese, wahrscheinlicher aber scheint, dass am anderen Ende der Leitung ein Mann namens Carl war. Inzwischen ist die Tat verjährt Der Fall ist abgeschlossen. Die Tat verjährt, das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Solothurn schon am 1. Oktober 2010 endgültig geschlossen. Seither wird nach Carl Doser auch nicht mehr international gefahndet. Geblieben sind die Tatwaffe in der Asservatenkammer der Kantonspolizei Solothurn und dazu 18 Laufmeter Akten. Die vor zehn Jahren eingereichte Motion, ein von der Regierung beauftragter parlamentarischer Vorstoß zur Änderung der Verjährungsfristen im Strafgesetzbuch, wurde abgewiesen. Denn, so schrieb der Bundesrat 2016, die strafrechtliche Verjährung beruhe in erster Linie auf dem Recht auf Vergebung und Vergessen und auf der heilenden Wirkung des Zeitablaufs. „Das Interesse des Staates an der Rechtsverfolgung erlischt mit dem Laufe der Zeit, das Vergeltungsbedürfnis nimmt ab.“ Zudem könne sich die Persönlichkeit des Täters verändern. „Insgesamt besteht nach Ansicht des Bundesrates keine Notwendigkeit, die Verjährungsfristen bei Mord und weiteren Delikten aufzuheben oder zu verlängern.“