FAZ 18.05.2026
12:54 Uhr

Neues Stiftungsgesetz: Plant die Union ab sofort ohne Weimer?


Die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung unterstand bislang dem Deutschen Historischen Museum. Das soll ein neues Stiftungsgesetz ändern. Der Kulturstaatsminister kommt darin nicht mehr vor. Warum?

Neues Stiftungsgesetz: Plant die Union ab sofort ohne Weimer?

Der Umbau der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung geht weiter. Die Neuaufstellung der Stiftung, welche die Union in ihrem Wahlprogramm 2025 angekündigt und mit einem Erlass des neuen Bundeskanzlers Merz durchgesetzt hat, tritt jetzt in ihre entscheidende Phase. Nach der Wahl des Neuzeithistorikers Roland Borchers zum Nachfolger der seit 2016 amtierenden Direktorin Gundula Bavendamm soll ein neues Stiftungsgesetz die Loslösung der Institution aus der Stiftung Deutsches Historisches Museum, der sie seit ihrer Gründung unterstand, und damit aus dem Einflussbereich des Kulturstaatsministers vollenden. Der Referentenentwurf für das neue Gesetz stammt aus dem Bundesinnenministerium, das seit vergangenem Jahr für die Stiftung wie für alle anderen Einrichtungen der deutschen Vertriebenen zuständig ist. Er datiert auf Ende April. Der inhaltliche Kern der politischen Neuausrichtung des Hauses findet sich in Paragraph 2: „Stiftungszweck“. Bisher stand dort, die Stiftung solle „im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen“ wachhalten. Jetzt ist nach „Flucht und Vertreibung“ die Formulierung „insbesondere die der Deutschen“ eingefügt. Ein reicher Bestand an Erinnerungsstücken der Vertriebenen Weiter heißt es, diesem Stiftungszweck diene die „Errichtung, Unterhaltung und Weiterentwicklung einer Dauerausstellung zu Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert mit dem Schwerpunkt Flucht und Vertreibung der Deutschen im und nach dem Zweiten Weltkrieg ..., den historischen Hintergründen und Zusammenhängen sowie europäischen Dimensionen und Folgen“. Auch hier ist der „Schwerpunkt“ neu, im alten Stiftungsgesetz gab es ihn nicht. Dafür hat ihn die Dauerausstellung im Berliner Deutschlandhaus ganz selbstverständlich gesetzt, denn durch private Schenkungen verfügt sie über einen großen Bestand an Erinnerungsstücken von Vertriebenen, die im zweiten Obergeschoss des Hauses in reicher Fülle ausgebreitet sind. Im ersten Obergeschoss allerdings wird das Vertreibungsgeschehen in den Kontext anderer ethnischer Säuberungen, Deportationen und Vertreibungen des 20. und 21. Jahrhunderts sowie heutiger Migrationsströme gestellt, und diese aktuelle Museumsdidaktik ist dem Bund der Vertriebenen (BdV) und seinen Verbündeten in der Unionsfraktion ein Dorn im Auge. Deshalb wollen sie den neuen Stiftungsdirektor institutionell stärker an die Kandare nehmen. Das Instrument dieser Kontrolle ist der Stiftungsrat. Durch das neue Gesetz wird er um einen Sitz auf 22 Mitglieder erweitert. Den zusätzlichen Stimmposten erhält Bernd Fabritius, seit Oktober „Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten“. Zuvor war er elf Jahre lang Präsident des BdV. Durch ihn bekommt der Vertriebenenbund, der über sechs Sitze im Stiftungsrat verfügt und sich der Stimmen der drei unionsgeführten Ministerien Äußeres, Inneres und Kultur sowie von mindestens zwei der vier Vertreter des Bundestags sicher sein kann, ein automatisches Übergewicht bei allen Entscheidungen. Der Plan, das Deutschlandhaus mit seiner Dauerausstellung in eine Art erweitertes Klubhaus für die deutschen Vertriebenen zu verwandeln und so auf Dauer zu marginalisieren, wäre keiner Debatte wert, wenn er nicht geschichtspolitisch fatal und zudem realitätsblind wäre. Die Nachkommen der Vertriebenen zählen zwar noch immer nach Millionen, aber die Anzahl derjenigen, die der BdV vertritt, nimmt von Jahr zu Jahr ab. Dafür steigt durch Zuwanderung der Bevölkerungsanteil jener, die andere, neuere Fluchterfahrungen mitbringen. Zugleich wächst mit der zunehmenden Bedrohung durch Russland die strategische Bedeutung von Ländern wie Polen und Tschechien, die ebenso wie Deutschland sowohl Täter als auch Opfer der Vertreibungen im und nach dem Zweiten Weltkrieg waren. Der Prozess der Versöhnung mit ihnen ist noch lange nicht abgeschlossen. Die Stiftung im Deutschlandhaus könnte dabei einen wichtigen Beitrag leisten. Durch das neue Gesetz dürfte sie stattdessen zum Hemmschuh werden. Ein überraschender Clou des Referentenentwurfs steckt in Artikel 2, der die Änderung des Stiftungsgesetzes für das Deutsche Historische Museum vorsieht. Hier soll an allen drei Stellen, an denen bislang „der oder die Beauftragte für Kultur und Medien“ erscheint, in Zukunft nur noch eine „für die Kultur zuständige oberste Bundesbehörde“ genannt werden. Bedeutet das, dass die Regierung Merz bei ihren Planungen das Amt des Kulturstaatsministers zur Disposition stellt? Oder will sie ihm nur ganz nebenbei die Zuständigkeit für das wichtigste deutsche Geschichtsmuseum entziehen?  So oder so: Das, was hier angeschoben wird, ist kein Verwaltungsvorgang mehr. Es ist ein Thema, das in den Bundestag gehört – und in die deutsche Öffentlichkeit.