Grüne Gase und Öle als Ergänzung zur Wärmepumpe: In einem neuen Gesetzentwurf ermöglicht die schwarz-rote Koalition auch weiterhin den Neueinbau und Betrieb von Erdgas-, Flüssiggas und Ölheizungen. Damit verabschiedet sie sich endgültig vom umstrittenen „Heizungsgesetz“ der Ampel-Regierung. Dieses hätte neue Kessel nur noch zugelassen, wenn sie zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien gelaufen wären. Das war als einseitige Bevorzugung grün-elektrischer Wärmepumpen und der Fernwärme verstanden worden sowie als übergriffiger „Heizungshammer“ im Privatkeller geschmäht worden. Gemäß dem neuen Entwurf, der der F.A.Z. vorliegt, bleiben fossile Wärmerzeuger bis auf Weiteres zugelassen, sowohl bestehende als auch zusätzliche. Die Betreiber neuer Anlagen – und nur die – müssen sie aber von 2029 an mit einer wachsenden Menge von grünen Energieträgern befeuern: Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder klimaneutrale Wasserstoffarten. Die Biotreppe kommt Gemäß einer „Biotreppe“ haben die Neunutzer, etwa die Hauseigentümer, sicherzustellen, dass von 2029 an mindestens zehn Prozent des Brennstoffs aus klimaschonenden Quellen stammen. 2030 müssen es 15 Prozent sein, 2035 dann 30 Prozent und 2040 schließlich 60 Prozent. Und danach? Im bestehenden Gesetz heißt es: „Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.“ Der zugrundeliegende Paragraph 72 wird nun aber vollständig getilgt. Die Ablauffrist zu Ende 2024 gilt dann formal nicht mehr. Steht das Klimaziel 2045 in Frage? Es ließe sich argumentieren, dass man sie gar nicht braucht, da Deutschland 2045 ohnehin treibhausgasneutral sein will. Dann dürfen keine fossilen Brenn- und Kraftstoffe mehr verbrannt werden. Dennoch wirft die Streichung Fragen auf: Nimm sie einen Vorstoß vorweg, das Klimaziel 2045 insgesamt in Frage zu stellen? Denn die Rufe werden lauter, auf das EU-Ziel von 2050 einzuschwenken oder sich 2045 mit 90 Prozent zufriedenzugeben. Entsprechend hatten sich die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU sowie deren Arbeitnehmerflügel CDA geäußert. Auch aus der Industrie kamen Signale in diese Richtung. Bundesvorsitzende der MIT ist Gitta Connemann, Parlamentarische Staatssekretärin von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (beide CDU). Deren Ministerium hat gemeinsam mit dem Justizministerium die Federführung für das neue Gesetz. „Klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 erreichen“ Tatsächlich kommt im aktuellen Entwurf als Zieljahr 2050 und nicht 2045 vor. Dort heißt es: „Das Gesetz trägt dazu bei, das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 (...) zu erreichen.“ Bauministerin Verena Hubertz (SPD) trat dem Eindruck am Mittwoch entgegen, die CO₂-Neutralität werde verwässert. „Das Klimaziel 2045 bleibt unangetastet, und das Gebäudemodernisierungsgesetz wird seinen Beitrag leisten“, sagte sie der Nachrichtenagentur Reuters. „Wir sind durch das Klimaschutzgesetz gebunden.“ Dort beträgt das Zieljahr 2045. Insgesamt soll das neue „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) so verändern und ersetzen, dass dessen umgangssprachlich als „Heizungsgesetz“ bezeichneten Bestandteile nicht zur Anwendung kommen. Im Koalitionsvertrag steht explizit: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Dieses Versprechen will der vorliegende Referentenentwurf einlösen, in dem es heißt: „Mit diesem Gesetz wird das Heizungsgesetz abgeschafft und das GEG durch das neue GMG abgelöst. Das GMG ist technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher. Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungstausches wieder mehr Entscheidungsfreiheit.“ Mieter werden entlastet Die Vorlage hält aber ebenso ausdrücklich fest: „Die Klimaschutzziele gelten, das neue Gesetz wird den Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen unterstützen.“ Dies könnten Wärmepumpen, die Fernwärme, hybride Erzeuger oder Biomasseheizungen sein. Aber eben „weiterhin auch Gas- und Ölheizungen“, sofern sie der Biotreppe folgten. Alle dazu nötigen Vorgaben würden im Jahr 2030 „im Hinblick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor evaluiert“. Kürzlich war schon bekannt geworden, dass die Koalition Mieter vor Zusatzbelastungen schützen will. So sollen sie sich mit den Hauseigentümern die CO₂-Kosten, die Gasnetzentgelte und die Zusatzausgaben der Biotreppe hälftig teilen (F.A.Z. vom 1. Mai). Nettoentlastung von fünf Milliarden Euro pro Jahr für Bürger Die Novelle nimmt nicht nur die Heizungsbetreiber in die ökologische Pflicht, sondern auch die „Inverkehrbringer“, die Gas- und Öllieferanten. Diese müssen ihren Brennstoffen von 2028 an – ein Jahr vor der Biotreppe – immer mehr CO₂-neutrale Energieträger beimischen. Es gilt dann eine bilanzielle „Grüngasquote“. Diese lässt sich mit der Biotreppe verrechnen. Der Gesetzentwurf, der jetzt in die Ressortabstimmung gegangen ist, verspricht den Bürgern eine jährliche Nettoentlastung von fünf Milliarden Euro, beziffert diese aber nicht genauer. Die Wirtschaft soll 2,3 Milliarden Euro einsparen. Umweltschützer und die grüne Opposition äußern sich ablehnend zu den Plänen. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW nannte das Vorhaben hingegen einen „wichtigen Schritt“. Es bestünden allerdings „Fragezeichen mit Blick auf Praxistauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Skalierbarkeit für Mietwohnungsbestände“. Besonders bezüglich der Brennstoffquoten gebe es Unsicherheiten: „Diese könnten zusätzliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen.“ Biokraftstoffe fehlen Auf die fehlende Verfügbarkeit von Biokraftstoffen wird immer wieder kritisch hingewiesen. Es werde nicht einfach sein, innerhalb von nur zwei, drei Jahren ausreichende Mengen zu bezahlbaren Preisen zu mobilisieren, heißt es. Diesen Einwänden widerspricht eine noch unveröffentlichte Studie, zumindest in Teilen. Sie stammt von den Instituten Frontier Economics und Epico und liegt der F.A.Z. vor. „Die Potentiale für klimaneutrale Gase sind größer als angenommen“, teilen die Autoren mit. „Insgesamt reicht das heimische Angebot im Grundsatz aus.“ Das bedeutet allerdings nicht, dass die Umstellung einfach wird. „Der eigentliche Knackpunkt sind Kosten und Verteilung“, sagt Epico-Gründer Bernd Weber. „Im Hochlauf konkurrieren Gebäude, Industrie, Verkehr und Stromsystem um begrenzte Mengen. Dazu bleibt der Referentenentwurf eine strategische Antwort schuldig.“ Anreize für Umstieg nötig Entscheidend werde sein, dass letztlich doch mehr Wärmepumpen und weniger Gasheizungen im Einsatz sind. Dann blieben die Mehrkosten für die Haushalte „überschaubar“, so Weber. „Bleibt die Gasnachfrage dagegen unverändert hoch, könnten die Kosten weggaloppieren.“ Um zum Umstieg anzureizen, seien niedrige Stromkosten und eine starke CO₂-Bepreisung nötig. Grüngase sollten vor allem dort eingesetzt werden, wo es keine Alternative gebe und wo ausreichend Geld vorhanden sei. Also eher nicht in Heizungen, sondern zum Beispiel in der Industrie. Die Analyse setzt für 2029 in der Biotreppe zehn Prozent Ökobrennstoffe an und in der Grüngasquote drei Prozent. Im mittleren Szenario steigen die Jahreskosten für ein durchschnittliches Einfamilienhaus für die Treppe um 100 Euro oder neun Prozent und für die Quote um 30 Euro oder drei Prozent im Vergleich zur Weiternutzung von reinem Erdgas plus CO₂-Kosten.
