FAZ 12.05.2026
15:20 Uhr

Falsche Impfzertifikate: „Ich musste das als Arzt tun“


Während der Corona-Pandemie stellt ein Arzt falsche Impfbescheinigungen aus. Er sagt: Damit wollte er die Diskriminierung von Ungeimpften verhindern. Nun steht der Einundneunzigjährige in Frankfurt vor Gericht.

Falsche Impfzertifikate: „Ich musste das als Arzt tun“

Als der Staatsanwalt ihn einen „Reichsbürger“ nennt, da wird Bernhard Z. wütend. „Das stimmt nicht“, schimpft der 91 Jahre alte Arzt aus dem Taunus im Frankfurter Landgericht. Was er dagegen nicht bestreitet, sind die Vorwürfe, die der Ankläger gegen ihn vorbringt: Z. hat während der Corona-Pandemie falsche Impfbescheinigungen ausgestellt, zwischen Ende Oktober 2021 und Ende Januar 2022. Für den Staatsanwalt steht deshalb fest: Der Arzt und seine 82 Jahre alte Ehefrau, die ihn dabei unterstützte, haben sich strafbar gemacht. Bernhard Z. sieht es völlig anders: „Ich musste das als Arzt tun“, sagt er. Zu Recht hätten sich viele Bürger damals gegen eine Impfung mit den neuen mRNA-Impfstoffen entschieden, ihren Entschluss aber mussten sie teuer bezahlen, argumentiert er. „Wie Untermenschen“ habe man die Ungeimpften behandelt. Dem wollte er etwas entgegensetzen. Die Impfstoffe hat das Paar entsorgt 99 falsche Bescheinigungen haben Z. und seine Frau deshalb angefertigt. Mal haben sie 50, mal 100, mal 150 Euro dafür kassiert. In mitgebrachte oder neue Impfpässe haben sie die Aufkleber geklebt, die von Impfdosen stammten, die sie bei unterschiedlichen Apotheken bestellt hatten. Die damals raren Impfstoffe haben sie entsorgt. Bei einer Hausdurchsuchung wurden etwa 65.000 Euro bei ihnen sichergestellt. Mehr als 5000 Euro haben sie an ihren falschen Bescheinigungen verdient. Doch woher stammt das restliche Bargeld? Das Paar sagt, sie hätten es für Entwicklungsprojekte in Afrika gesammelt, doch der Staatsanwalt ist skeptisch. Und der Richter macht bald deutlich: Er will die beiden nicht verurteilen, sondern eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen erreichen. Dazu aber muss geklärt werden, wie hoch die Strafe sein soll, die sie für ihr Vergehen zu zahlen haben. Werden sie auch die rund 60.000 Euro, die ja sowieso gespendet werden sollten, abgeben müssen? Das Paar will das auf keinen Fall. Ihre finanzielle Lage habe sich verschlechtert, sagen sie. Kredite müssten abbezahlt werden, teure Arzttermine stünden an. Unklar bleibt, ob sie noch Aktien besitzen, die sie verkaufen könnten. Der Richter will deshalb, dass der Anwalt von Z. erst einmal präzise die finanzielle Lage des Paars darstellt. Darüber aber ist der Arzt erbost. Er droht, die amerikanische Justiz einzuschalten. „Die Alliierten haben die Oberhoheit über Deutschland“, ruft er. Das ist dann doch typische Reichsbürger-Ideologie.